Einigung im Haushaltsstreit: Was die Ampel beschlossen hat
Die Ampel-Regierung will die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einhalten. Dies teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch zur Einigung zum Haushalt 2024 mit. Demnach behält sich die Regierung aber vor, bei einer Verschlechterung der militärischen oder finanziellen Lage der Ukraine im Krieg gegen Russland notfalls nachträglich die Schuldenregeln auszusetzen.
Zur Finanzierung des Haushaltes 2024 erhöht die Bundesregierung den CO₂-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien zu Jahresbeginn stärker als geplant. Er solle 2024 wieder auf das von der Vorgängerregierung geplante Niveau von 45 Euro steigen, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) werden umweltschädliche Subventionen im Umfang von insgesamt drei Milliarden Euro abgebaut. Außerdem wollen die Spitzen der Ampel-Koalition einen eigentlich geplanten milliardenschweren Zuschuss zu Entgelten für das Stromnetz streichen.
Beim Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Projekte der Energiewende finanziert werden, werden laut Lindner im kommenden Jahr 12,7 Milliarden Euro gekürzt. Bis 2027 sollen Scholz zufolge 45 Milliarden Euro wegfallen. Damit bliebe aber „immer noch ein sehr hohes Gesamtvolumen“ von insgesamt 160 Milliarden Euro in dem Fonds, betonte der Kanzler.
Scholz: Prüfen Ausnahme von Schuldenbremse
Die Ampel-Regierung prüft zudem eine Ausnahme von der Schuldenbremse für die weiteren Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 betroffenen Menschen. Die Ampel werde auf die Union als größte Oppositionsfraktion zugehen und um deren Unterstützung für diesen Schritt werben. Scholz ergänzte: „Denn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen sich auch auf die gegebenen Zusagen verlassen können.“
Generell halte die Ampel mit dem Haushalt 2024 die Schuldenregel nach Artikel 115 des Grundgesetzes ein, sagte der Kanzler. Das Grundgesetz sehe aber ausdrücklich vor, dass die Kreditobergrenzen zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen angehoben werden könnten. Bei der Ahrtal-Hilfe gehe es für das nächste Jahr um einen Betrag von 2,7 Milliarden Euro, „für den wir den Überschreitensbeschluss nach dem Grundgesetz vorsehen möchten. Dazu laufen allerdings notwendigerweise nochmals vertiefte Prüfungen.“
Bundestagsbeschluss wahrscheinlich im Januar
Am Dienstagvormittag waren Scholz, Lindner und Habeck erneut im Kanzleramt zusammengekommen, nachdem sie ihr Gespräch in der Nacht zuvor zum wiederholten Mal vertagt hatten. Später holten sie die Ampel-Fraktionschefs dazu, sprachen selbst in ihren Fraktionen und zogen sich dann wieder im kleinen Kreis ins Kanzleramt zurück. Eine Einigung kam am frühen Mittwochmorgen.
Eigentlich wollte die Ampel-Regierung den Etat für 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten noch abschließen.
Das hängt allerdings davon ab, wie umfangreich die von den Spitzenpolitikern vorgeschlagenen Etatänderungen sind. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben.
So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.
(dpa/afp/red)
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