Dobrindt widerspricht Volkswagen in Abgasaffäre

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Alexander DobrindtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. November 2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Volkswagens jüngsten Äußerungen widersprochen, wonach der Konzern in der Abgasaffäre nicht gegen europäisches Recht verstoßen habe. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums der „Welt“. Der Wolfsburger Konzern hatte am Donnerstag erklärt, dass die sogenannten Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren in der EU nicht illegal gewesen seien.

„Die in Fahrzeugen mit einem EA 189-Motor enthaltene Software stellt nach Auffassung von Volkswagen keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar“, hatte ein VW-Sprecher gesagt. Die Äußerung von VW widerspricht auch dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge auch in Deutschland zurück in die Werkstätten müssen. „Das KBA hat festgestellt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen verwendet“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Im Bericht der Untersuchungskommission zur Abgasaffäre, die Dobrindt eingesetzt hatte, ist laut dem Ministerium festgehalten, dass „die unzulässige Abschalteinrichtung in ihrer Wirkung durch Messungen nachvollzogen werden“ konnte. Deshalb habe die Behörde den Rückruf angeordnet. Auch die EU-Kommission zeigte sich am Freitag verwundert von den VW-Äußerungen. „Wir haben die Medienberichte über Volkswagens eigene juristische Interpretation mehr als ein Jahr nach der Enthüllung des Gebrauchs von Abschalteinrichtungen in Tausenden Autos gelesen“, sagte ein Sprecher der Kommission. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig.“ Es liege in der Verantwortung der nationalen Behörden, dieses Verbot durchzusetzen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen weiterhin. „Die Rechtsauffassung, dass Volkswagen mit den Dieselmotoren nicht gegen europäisches Recht verstoßen habe, hat das Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig bislang nicht vorgetragen“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Klaus Ziehe. VW selbst hatte nach Bekanntwerden der Manipulationen zu Ermittlungen aufgefordert. „Volkswagen hat die im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit der Dieselaffäre eingereichte Strafanzeige gegen Unbekannt nicht zurückgezogen“, sagte Ziehe. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. „Zu Beginn der Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig in allen Fällen eine umfangreiche rechtliche Prüfung vorgenommen“, sagte der Sprecher. „Diese Prüfungen ergaben jeweils einen Anfangsverdacht dahin, dass bestimmte Mitarbeiter von VW gegen Strafgesetze verstoßen haben könnten.“ (dts)



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