Bundesregierung hält am Verbot der PKK fest

Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wird weiterhin als "ausländische terroristische Vereinigung" eingestuft und soll nach wie vor in Deutschland verboten werden.
Epoch Times10. März 2017

Das Bundesinnenministerium stuft die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) weiterhin als „ausländische terroristische Vereinigung“ ein und hält am Verbot der Partei in Deutschland fest. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf ein Schreiben des Ministeriums an Polizei-, Verfassungsschutz- und Innenbehörden vom 2. März 2017.

In dem Papier heißt es demnach: Das seit 1993 bestehende PKK-Verbot „ist bestandskräftig“. Daran änderten auch die häufigen Umbenennungen der Partei sowie die Aufgliederung in Unter- und Teilorganisationen nichts.

„Die strukturelle Identität der Gesamtorganisation wurde beibehalten“, heißt es laut „Focus“ in dem Papier aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die PKK nutze Westeuropa als Basis, um Geld für „Waffen und andere militärische Einsatzmittel“ zu beschaffen. Bei der Durchsetzung ihrer politischen Ziele setze sie auch auf die „Anwendung von Gewalt“.

Mit der Klarstellung reagiert das Ministerium indirekt auf die Kritik der Türkei an Deutschland. Der türkische Staatspräsident Erdogan warf der Bundesrepublik mehrfach vor, nicht entschieden genug gegen die PKK vorzugehen, die in der Türkei für viele Anschläge verantwortlich ist. Deutschland, so Erdogan, sei „ein wichtiger Hafen für Terroristen“. (dts)



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