Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung für Verfassungsgericht zu
Der Bundesrat hat den Grundgesetzänderungen für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zugestimmt. Am Freitag erzielte das Vorhaben in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit, lediglich Brandenburg enthielt sich.
Einen Tag zuvor hatte der Bundestag mit großer Mehrheit für die Anpassungen in der Verfassung votiert. Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden.
Artikel 93
Dafür sollen die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern besteht.
Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.
Artikel 94
Artikel 94 regelt dann künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.
Neuer Ersatzwahlmechanismus
Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, „wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt“.
Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keinen neuen Richter gewählt hat.
Bundesrat stimmt Änderung im Grundgesetz zu, die eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts bewirken soll. Gestern wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. pic.twitter.com/UKwh1IoXYb
— Epoch Times Deutsch (@EpochTimesDE) December 20, 2024
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist.
Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates. (dts/red)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion