Ampelkoalition ratlos nach Schuldenbremse-Urteil: Drohen höhere Energiepreise?
Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse herrscht innerhalb der Ampelkoalition immer noch Ratlosigkeit. Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, eine Lücke von 60 Milliarden Euro zu stopfen, die nicht mehr über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgebracht werden können. Nun hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck davor gewarnt, dass das Karlsruher Urteil am Ende auch die Energiepreise explodieren lassen könne.
Modernisierungen „finden ohne öffentliche Zuschüsse nicht statt“
Im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ hat Habeck der Union attestiert, ungerechtfertigte Schadenfreude über das Urteil zu offenbaren. Mit ihren Klagen gegen die Sondervermögen der Bundesregierung könnte sie die „Substanz der Transformation der deutschen Wirtschaft in Gefahr“ bringen.
Das jüngste Urteil zur Schuldenbremse schade „nicht dem Klimaschutz“, zu dem man sich „völkerrechtlich verpflichtet“ habe. Stattdessen treffe es die Arbeiter in den Industriebetrieben, die jetzt auf keine Mittel zur Finanzierung des Umstiegs auf nachhaltige Produktionsformen mehr zählen könnten. Der KTF sei dazu gedacht gewesen, Unternehmen Zuschüsse zu gewähren, um sich klimaneutral aufzustellen.
Wenn indessen nicht mehr in grünen Stahl oder die Brennstoffzellenproduktion investiert werden könne, drohten die Arbeitsplätze wegzufallen. Mit weniger öffentlichen Subventionen zu modernisieren, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner vorschlage, führe „dazu, dass nicht modernisiert wird“.
Habeck: „Halbe Welt“ finanziert Transformation durch Subventionen
Die „halbe Welt“ finanziere den Transformationsprozess mit Subventionen – dies gelte für China ebenso wie für die USA oder Südkorea. Das Geld für die Transformation komme auch in Deutschland nur, wenn es staatlich abgefedert werde – „und dieses Geld ist jetzt weggebrochen“.
Er wolle die Schuldenbremse, betont Habeck, und er wolle sie „stark und vernünftig“. Dies sei sie jedoch nicht, sondern „statisch und unflexibel“. Deshalb seien viele Sondervermögen erst entstanden – „auch übrigens von der Union, die jetzt gegen dieses Vorgehen geklagt hat“.
CDU-Chef Friedrich Merz fordere eine „Lösung durch Technik“. Diese, so Habeck, sei jedoch nicht marktgängig. Diese werde entwickelt, allerdings mit hohen Subventionen, wie es in den USA zu beobachten sei.
Mit der Union zu einem um 200 Euro höheren Preis pro Tonne CO₂?
Ähnlich wie der SPD-Fraktionsvize, der von einem „AfD-Konjunkturprogramm“ gesprochen hatte, wandte sich auch Habeck gegen einen noch höheren CO₂-Preis. Diesen habe die Union ins Spiel gebracht – und dies sogar als alleinigen Ansatz. In der CDU waren tatsächlich bereits Strategien dieser Art als Alternative zum Heizungsgesetz formuliert worden.
Die Tonne CO₂, so der Minister, werde ab dem nächsten Jahr um etwa zehn Euro teurer. Dies sei schon längerfristig vorgesehen und geplant gewesen. Mit dem Ansatz der Union würde sie hingegen „um etwa 200 Euro teurer und die Menschen würden das Vertrauen in die Politik verlieren“.
Habeck warnte zudem, dass den Bürgern nach dem Schuldenbremse-Urteil im Krisenfall explodierende Preise bei Strom und Gas drohen könnten. Dies liege daran, dass möglicherweise auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) keinen Bestand haben könnte. CDU-Chef Merz wollte diesen ebenfalls überprüfen lassen.
Habeck: Dankesschreiben für hohe Strompreise „jetzt schon an die Union richten“
Der Bundeswirtschaftsminister äußerte, dass sich das konkrete Urteil zur Schuldenbremse nur auf den KTF beziehe. Die Begründung sei jedoch so fundamental, dass sie sich im Grunde auf alle überjährigen Sondervermögen beziehen würde. Am Ende könne man im Krisenfall die Netzentgelte nicht mehr abdeckeln. Für in diesem Fall drohende Preisexplosionen könnten die Bürger „jetzt schon ihre Dankesschreiben an die Union richten“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, äußerte daraufhin, Habeck seien „die Maßstäbe verrutscht“. Dieser solle sich, so erklärte Frei im „Tagesspiegel“, lieber über die Gründe des Urteils fragen. Das Höchstgericht habe „die Finanztricks und den Haushalt der Regierung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik für verfassungswidrig und nichtig erklärt“.
Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März 2024. Die Marktpreise sind inzwischen jedoch so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte irrelevant sein dürften.
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