„Gegen die öffentliche Meinung“: Japanisches Gericht genehmigt Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren

Die Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerks Takahama in der Präfektur Fukui dürften wieder ans Netz gehen, urteilte das Oberste Gericht im japanischen Osaka. Vor dem Gericht protestierten Kläger und Atomkraftgegner gegen das Urteil. Die öffentliche Meinung werde ignoriert, kritisierten die Demonstranten.
Titelbild
FukushimaFoto: TORU HANAI/Getty Images
Epoch Times28. März 2017

Ein Berufungsgericht in Japan hat die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren genehmigt.

Die Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerks Takahama in der Präfektur Fukui dürften wieder ans Netz gehen, urteilte das Oberste Gericht in Osaka am Dienstag. Das Urteil ist ein Sieg für Ministerpräsident Shinzo Abe.

Japan hatte nach der Atomkatastrophe von Fukushima in Folge des schweren Erdbebens und Tsunamis im März 2011 alle Reaktoren im Land heruntergefahren. Angesichts des Widerstandes der Bevölkerung gingen nur schleppend einige Reaktoren wieder ans Netz.

Vor dem Gericht in Osaka protestierten am Dienstag Kläger und Atomkraftgegner gegen das Urteil. Die öffentliche Meinung werde ignoriert, kritisierten die Demonstranten. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace erklärte, es gebe ernste Sicherheitsbedenken.

Regierungschef Abe argumentiert, das Land sei auf die Atomkraft angewiesen, weil es nur über wenige eigene Rohstoffe verfüge. Japan ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion