Mangelnde Beweise: Freispruch nach Brand von Flüchtlingsheim
Der Brand des Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf bei Wismar sorgte im Oktober vergangenen Jahres bundesweit für Schlagzeilen.
In dem reetgedeckten ehemaligen Hotel lebten 14 ukrainische Kriegsflüchtlinge. Sie konnten sich ins Freie retten, niemand wurde verletzt. Der Schock war dennoch groß, zumal wenige Tage zuvor eine Hakenkreuz-Schmiererei auf dem Eingangsschild entdeckt worden war. Die Schmiererei stand aber nicht in Zusammenhang mit dem Feuer, wie sich wenig später herausstellte. Schließlich wurde ein 32 Jahre alter Feuerwehrmann aus der Region als Tatverdächtiger verhaftet. Das Landgericht Schwerin sprach ihn dann nach einem sieben Monate währenden Indizienprozess frei – aus Mangel an Beweisen.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, obgleich es sich in gewisser Weise abgezeichnet hatte. Das Landgericht hatte den heute 33-jährigen Angeklagten im Juli, zwei Monate nach Prozessbeginn, auf freien Fuß gesetzt, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.
Der Staatsanwalt blieb aber bis zum Schluss bei seiner Sicht, dass der Mann sieben Brände gelegt habe – mit dem Feuer von Groß Strömkendorf als letzter Tat. Der Anklagevertreter ließ im Gerichtssaal offen, ob seine Behörde Revision gegen das Urteil einlegen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert.
Zwei wesentliche Gründe für Freispruch
Für den Freispruch nannte der Vorsitzende Richter zwei wesentliche Gründe. Zum einen sei die Serie von Feuern in der Region mit 18 Brandstiftungen laut einer Fallanalyse von ein und demselben Täter gelegt worden. Die Staatsanwaltschaft habe aber nur sieben Brandstiftungen angeklagt.
Zum anderen sehe die Kammer kein Motiv bei dem 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass er sich mit guten Taten beim Löschen für höhere Posten bei der Freiwilligen Feuerwehr empfehlen wollte. Laut dem Vorsitzenden Richter hatte der Mann jedoch bereits vor Beginn der Brandserie mit seinem Wehrführer besprochen, sich nicht für ein höheres Amt zu bewerben.
Der Verteidiger reagierte erfreut auf das Urteil. „Es ist natürlich schön, wenn es einen Freispruch gibt, wenn man auf Freispruch plädiert hat“, sagte er. Er hoffe, dass die Sache nun für seinen Mandanten vorbei sei. Während des Prozesses hatte der Angeklagte zum Tatvorwurf geschwiegen.
Der Indizienprozess hatte im Mai begonnen. Breiten Raum nahm dabei die Frage ein, ob der Mann jeweils am Brandort war. Smartphone-Daten zufolge war er mehrmals in der Nähe – doch reichte das aus Sicht des Gerichtes nicht aus, um zu sagen, er sei am Brandort gewesen. Zeugen wollten das Auto des Mannes in der Nähe von zwei Tatorten gesehen haben, konnten es aber nicht eindeutig identifizieren.
Zum Schluss sagte der Vorsitzende Richter, für eine Verurteilung sei es erforderlich, dass das Gericht davon überzeugt sein müsse, dass es keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten gebe. An diesen Punkt sei die Kammer aber nicht gekommen. (dpa)
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