Gestern fand am Amtsgericht Plön ein Gerichtsprozess gegen den prominenten Coronamaßnahmenkritiker Professor Dr. Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Demnach sollte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Corona-Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.
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Für den hochdekorierten Wissenschaftler stand viel auf dem Spiel. Im Fall einer Verurteilung hätte der 76-Jährige seinen Professorentitel verloren. Das Land Rheinland-Pfalz hatte schon im vergangenen Jahr angekündigt, dass es den Mikrobiologen und Mediziner nicht mehr für würdig hält, den Professorentitel zu führen. Als Grund für die Prüfung des Titelentzugs gab das Land unter anderem damals die Verfahren wegen Volksverhetzung an. Bhakdi war jahrelang als Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universität in Mainz tätig.
Vor dem Gerichtsgebäude war ein großes Polizeiaufgebot, für das Gericht wurde extra das Mobile Einsatzkommando der Justiz Schleswig-Holstein geordert. In dem kleinen Gerichtssaal drängten sich Journalisten und Zuschauer.
Gericht entscheidet für Freispruch
Das Gericht sprach Professor Bhakdi von beiden Tatvorwürfen frei. In der Urteilsbegründung erklärte Richter Malte Grundmann, dass das Gericht nicht feststellen konnte, dass sich der 76-jährige Bhakdi durch seine Äußerungen im Wahlkampf 2021 und ein Internet-Interview strafbar gemacht hat. Obwohl der Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust inakzeptabel sei, hätten Bhakdis Äußerungen nicht dazu geführt, den öffentlichen Frieden zu stören.
Grundmann betonte jedoch, dass bei mehrdeutigen Äußerungen die Interpretation zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müsse. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass Bhakdi am Ende seiner Rede zum friedlichen Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Bedeutung demokratischer Willensbildung betont hatte.
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