Die Auflösung zweier Querdenken-Demos und eines Querdenken-Protestcamp im Sommer 2020 waren rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam am Donnerstagnachmittag, 13. Februar, das Verwaltungsgericht Berlin.
Laut den Richtern, drei Berufsrichtern und zwei Ehrenamtlichen unter Vorsitz des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Dr. Wilfried Peters, waren die Demonstrationsauflösungen aufgrund der Auflagenverstöße verhältnismäßig. Zu den Auflagen gehörte das Tragen einer Mund-Nase-Maske und das Einhalten eines Mindestabstandes.
Wir sprachen exklusiv mit Querdenken-Gründer Michael Ballweg und Rechtsanwalt Ralf Ludwig nach der Gerichtsverhandlung in Berlin. Hier sehen sie das komplette, ungeschnittene Video.
Reporter: Erik Rusch
Kamera: Matthias Kehrein
Schnitt: Stephan Kröker
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