Gericht lehnt Eilantrag von Palästinensern zu Waffenlieferungen nach Israel ab

Palästinenser aus Gaza klagten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen die Genehmigung von Waffenlieferungen nach Israel. Der Antrag war unbegründet, wie das Gericht mitteilte.
Rauch über Gebäuden von Gaza Stadt nach einem israelischen Luftangriff (Archivbild)
Rauch über Gebäuden von Gaza Stadt nach einem israelischen Luftangriff (Archivbild)Foto: Abed Rahim Khatib/dpa
Epoch Times11. September 2024

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag von Palästinensern zur Genehmigung von Waffenlieferungen nach Israel durch das Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt. Der Antrag war unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Zudem kann die politische Entscheidung demnach nur bedingt durch ein Verwaltungsgericht überprüft werden. (Az.: 5 L 23333/24.F)

Den von Menschenrechtsorganisationen unterstützten Antrag hatten Palästinenser aus Gaza gestellt. Sie wandten sich gegen die Genehmigungen des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach Waffen nach Israel geliefert werden dürfen. Sie argumentierten, die Ausfuhrgenehmigungen seien wegen einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verstößen rechtswidrig.

Antragsteller nicht befugt, Antrag zu stellen

Die Frankfurter Richter wiesen den Antrag ab, weil die Antragsteller nicht befugt waren, ihn zu stellen. Grund dafür ist, dass das Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland entfaltet.

Auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt sich kein Antragsrecht. Es sei nicht ersichtlich, dass die Antragsteller solchen Gefahren ausgesetzt seien, die über das katastrophale Maß hinausgingen, dem alle Menschen dort ausgesetzt seien, hieß es.

Die Waffenlieferungen seien politische Entscheidungen, die ein Verwaltungsgericht nur in äußerst engen Grenzen überprüfen könne. Das Ministerium habe bei der Genehmigung nicht willkürlich entschieden. Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums sei es, die Lage in Israel fortlaufend zu bewerten und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung von Waffenexporten weiterhin gegeben seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion