„Schwarze Liste“ für korrupte Firmen
Korrupte und betrügerische Unternehmen sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und in einer Art „schwarze Liste“ zentral geführt werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, der heute vom Kabinett beschlossen werden soll. Öffentliche Auftraggeber sollen über das bundesweite „Wettbewerbsregister“ prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben.
Zwar können schon heute Unternehmen ausgeschlossen werden, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register zu schaffen. Das öffentliche Auftragsvolumen beläuft sich auf jährlich zwischen 280 und 300 Milliarden Euro.
Die neue zentrale Datenbank soll beim Bundeskartellamt geführt werden. Nach den Gesetzesplänen muss die öffentliche Hand – also Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien – ab einem Auftragswert von 30 000 Euro vor Erteilung des Zuschlags beim Register elektronisch abfragen, ob das Unternehmen darin geführt ist.
Als „gravierende Rechtsverstöße“, die zum Ausschluss führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel. Aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht können zum Ausschluss führen.
Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide. Wird ein verantwortlicher Manager zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder zu einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro verurteilt, landet die Firma in dem Register. Nach drei bis fünf Jahren werden Eintragungen gelöscht – es sei denn, die Firma weist eine „Selbstreinigung“ nach, die Wiederholungstaten verhindert. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion