NABU: Illegale Wolfstötung ist eine Straftat

Der Naturschutzbund NABU hat im Fall des getöteten und mit einem Peilsender ausgestatteten Wolfes aus der Lübtheener Heide ein konsequentes Vorgehen der Ermittlungsbehörden gefordert.
Titelbild
Wölfe sind in Mitteleuropa wieder beheimatet.Foto: Matt Cardy/Getty Images
Epoch Times27. Dezember 2016

Der Naturschutzbund NABU hat im Fall des getöteten und mit einem Peilsender ausgestatteten Wolfes aus der Lübtheener Heide ein konsequentes Vorgehen der Ermittlungsbehörden gefordert. Nach den Untersuchungen im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin ist das Tier mit einem gezielten Blattschuss getötet wurden. Das IZW ist Bestandteil der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW).

„Die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat und keine juristische Randerscheinung von nachgeordneter Wichtigkeit. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei diesen Fällen von Umweltkriminalität. Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Wer eigenmächtig mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt nicht nur kriminell, sondern beschädigt bewusst auch das Wolfsmanagement, bei dem alle Interessengruppen an einer gütlichen Koexistenz von Mensch und Wolf arbeiten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mit der Tötung des Tieres sei auch das wissenschaftliche Monitoring zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern beschädigt worden. Das Tier war als Wolfswelpe im Herbst 2015 mit einem GPS-Sender ausgerüstet worden.

Der Kadaver des Jungwolfes war am Samstag in der Nähe der Gemeinde Woosmer (Kreis Ludwigslust-Parchim) am Straßenrand entdeckt worden. Damit liegt der erste Fall einer illegalen Wolfstötung im Land Mecklenburg Vorpommern vor, seit im Jahr 2006 der erste Wolf im Bundesland nachgewiesen wurde. Insgesamt wurden bundesweit seit dem Jahr 2000 bisher 21 tote Wölfe illegal getötet, dazu komme noch eine Dunkelziffer nicht entdeckter getöteter Tiere.

Nach Einschätzung des NABU gibt es zu wenige auf Umweltkriminalität spezialisierte Beamte bei Polizei und Justiz. „Die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden bei Umweltdelikten muss gestärkt werden, um eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten zu ermöglichen. Ziel wäre es, bei den Landeskriminalämtern Abteilungen für Artenschutzkriminalität einzurichten“, so Miller. Sollte ein ermittelter Täter im Besitz eines Jagdscheines sein, hat er sich durch die Tat für die weitere Jagdausübung als fachlich ungeeignet erwiesen. Als Konsequenz einer solchen Tat erwartet der NABU von den Jagdverbänden, auch hinsichtlich ihres Status als anerkannte Naturschutzverbände, den sofortigen Verbandsausschluss sowie den unmittelbaren, dauerhaften Entzug des Jagdscheins durch die zuständigen Behörden.

„Da das Tier ein Senderhalsband getragen hat, ist es kaum vorstellbar, dass jemand fahrlässig gehandelt hat. Dann hätten wir es mit einer absichtlichen Wolfstötung zu tun und das Strafmaß wäre im oberen Bereich anzusiedeln“, so Miller. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

(NABU/mh)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion