Sexualerziehung in Schleswig-Holstein: Warum schweigt Ministerpräsident zu kritischen Fragen?
Anfang September kam ein Hamburger Verfassungsrechtler in einem neuen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass es verfassungswidrig ist, Kinder in der Schule zur „Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“. („Akzeptanz“ heißt in diesem Fall, wenn das Erziehungsziel in Gutheißen oder Befürwortung gesucht wird, erklärt Professor Dr. Christian Winterhoff darin.)
Dieses Rechtsgutachten nahm der „Verein echte Toleranz e.V.“ zum Anlass, eine Anfrage an Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Torsten Albig (SPD) zu stellen, dessen Regierung seit Jahren „Queere Bildung“ an öffentlichen Schulen mit Steuermitteln fördert. Explizit wurde Albig zu Aktivitäten befragt, bei denen schwul-lesbische Aufklärungsteams den Schülern das Thema „sexuelle Vielfalt“ aus autobiografischer Sicht vermitteln – den „SchLAu-Workshops“. Diese könnten laut dem neuen Gutachten als verfassungswidrig bewertet werden. Der kritische Verein schrieb durch seinen Vorstand Peter Rohling:
„Sollten die Aufklärungs-Workshops, die in Schleswig-Holstein von den Vereinen Haki e.V. und lambda::nord e.V. durchgeführt werden, tatsächlich verfassungswidrig sein, wüssten wir gerne von Ministerpräsident Albig, warum seine Regierung diese Workshops finanziell unterstützt, anstatt sie zu unterbinden?“ Die entsprechende Anfrage wurde am 15. November bei der Staatskanzlei in Kiel eingereicht.
Aus der Beantwortung einer früheren Anfrage Rohlings war hervorgegangen, dass Schleswig-Holsteins Regierung LGBTQ-Vereine und mit jährlich 35.000 Euro fördert. 2016 waren 2.000 Euro für deren Aufklärungsarbeit an Schulen im Budget vorgesehen.
Ministerpräsident schweigt
„Leider hat Ministerpräsident Albig trotz Nachfrage bis heute nicht geantwortet. Das ist für uns unverständlich. Denn sollten die SchLAu-Workshops mit dem Grundgesetz und dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz vereinbar sein, warum bekennt sich Ministerpräsident Albig dann nicht öffentlich zu diesen und erklärt, dass diese Workshops explizit nicht gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot verstoßen?“, schreibt Rohling am 8. Dezember in einer Pressemitteilung.
Debatte über Grenzen staatlicher Sexualerziehung unerwünscht?
Der durch das Rechtsgutachten des Staatsrechtlers begründete Verdacht, dass die Workshops verfassungswidrig sind, hat den Verein außerdem dazu veranlasst, Ministerpräsidenten Albig eine weitere Frage zu stellen: Hält er eine öffentliche Debatte über die verfassungs- und schulrechtlichen Grenzen staatlicher Sexualerziehung für sinnvoll und geboten, oder wünscht er, dass eine solche Debatte seines Erachtens lieber unterbleiben soll, damit die SchLAu-Workshops in jedem Fall ungestört weitergehen können? Auch diese Frage habe der Ministerpräsident bis heute nicht beantwortet, schreibt der Vereinsvorstand.
Hier das gesamte Rechtsgutachten über schulische „Sexualerziehung zur Vielfalt“.
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