Russland: Gericht bestätigt fünfjährige Bewährungsstrafe für Kreml-Kritiker Nawalny
Die russische Justiz hat die Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu fünf Jahren Haft auf Bewährung wegen Unterschlagung aufrecht erhalten.
Wie die Nachrichtenagentur RIA Nowosti meldete, lehnte das Gericht in Kirow, rund 900 Kilometer östlich von Moskau, am Mittwoch die Berufung gegen das Urteil ab. Das könnte bedeuten, dass Nawalny nicht bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten darf.
Das russische Wahlgesetz sieht vor, dass wegen eines schweren Vergehens Verurteilte von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen sind. Die Verfassung legt jedoch fest, dass Nicht-Inhaftierte zur Wahl antreten können.
Nawalnys Wahlkampfleiter Leonid Wolkow erklärte nach dem Urteil, er werde weiter für das Recht des Kandidaten auf Teilnahme an der Wahl kämpfen. Nawalny selbst schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, gemäß der Verfassung habe er das Recht, an der Wahl teilzunehmen.
Der Verteidiger des 40-jährigen Juristen, Wadim Kobsew, kündigte gegen das neuerliche Urteil Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an.
Nawalni schon zwei Mal wegen Veruntreuung von Geldern zu Bewährungsstrafen verurteilt
Nawalny war bereits 2013 wegen Veruntreuung von Geldern bei einem staatlichen Unternehmen zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dies hinderte ihn schon damals daran, sich für ein politisches Amt zu bewerben.
Er und seine Anhänger kritisierten das Urteil als politisch motiviert. Nach einer Rüge des EGMR im Februar 2016 hob die russische Justiz die Verurteilung auf, strengte aber ein neues Verfahren in gleicher Sache an.
In dem neu aufgerollten Prozess wurde Nawalny im Februar dieses Jahres erneut zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Nawalny und sein Mitangeklagter, der Geschäftsmann Pjotr Ofizerow, wurden abermals für schuldig befunden, den staatlichen Holzbetrieb Kirowles im Jahr 2009 um etwa 16 Millionen Rubel (fast 253.000 Euro) geschädigt zu haben. (afp)
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