Rassismus-Debatte nach Silvester-Kontrollen: Bundesinnenministerium lehnt „racial profiling“ als rechtswidrig ab
Das Bundesinnenministerium lehnt das umstrittene „racial profiling“ für seinen Verantwortungsbereich ab. Dies seien „diskriminierende Fahndungsmethoden“, die „aus unserer Sicht rechtswidrig sind und von der Bundespolizei nicht praktiziert werden“, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Er bezog sich dabei auf die Debatte über das Vorgehen der Polizei in der Silvesternacht in Köln.
Der Sprecher hob jedoch hervor, es sei aus seiner Sicht zumindest verfrüht zu behaupten, „racial profiling“ sei in Köln von Polizeikräften angewandt worden. „Ob in Einzelfällen bei den verschiedenen Polizeieinsätzen Dinge vorgefallen sind, die nicht diesen Grundsätzen entsprechen, wird zu untersuchen sein“, sagte der Sprecher jedoch weiter. „Da muss man genau hinschauen.“
Mit „racial profiling“ wird ein Vorgehen bezeichnet, bei dem Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer Hautfarbe besonderen Kontrollen unterworfen oder gar festgehalten werden. In Köln waren Gruppen von Männern von der Polizei eingekesselt worden, bei denen es sich offensichtlich fast ausschließlich um Menschen nordafrikanischer Herkunft handelte. Die Einsatzleitung lag dabei bei der nordrhein-westfälischen Landespolizei.
Allerdings hatte auch die Bundespolizei Berichten zufolge Gruppen nordafrikanischer Männer kontrolliert und einige zum Verlassen eines Zuges aufgefordert. Der Ministeriumssprecher verwies dazu auf Erkenntnisse der Polizei, die auf eine gewisse Aggressivität dieser Gruppen hingedeutet hätten. Dies und nicht die Herkunft der Männer sei für die Polizei das entscheidende Kriterium gewesen.
Kritisch äußerte sich das Bundesinnenministerium auch zur Verwendung der Kürzels „Nafris“ in einem Internet-Tweet der Kölner Polizei zur Bezeichnung von „Nordafrikanern“. „Dieser Begriff entspricht sicherlich nicht der offiziellen Sprache“, sagte der Sprecher. Auch hätten selbstverständlich in Deutschland lebende Menschen aus Nordafrika, die sich friedlich verhalten, das Recht, dort Silvester zu feiern wo sie das möchten, so wie „jeder Mensch in Deutschland“. (afp)
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