Namibische Volksgruppen verklagen Deutschland wegen Massaker
Mehr als 100 Jahre nach dem Ende der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia verklagen zwei Volksgruppen die Bundesregierung für den Völkermord an 75 000 Herero und Nama.
Sie fordern finanzielle Entschädigung für die Massaker in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, wie aus der von Vertretern beider Stammesgruppen in New York eingereichten Klage hervorgeht.
Zudem wirft die 22 Seiten lange Klageschrift der deutschen Regierung vor, Vertreter beider Gruppen bei Verhandlungen zur Aufarbeitung der brutalen Kolonialgeschichte auszuschließen. Dies stünde den Herero und Nama nach den Grundsätzen der UN-Deklaration über die Rechte der indigenen Völker aber zu.
Deutsche Kolonisten hätten den Gruppen der Herero und Nama ohne Entschädigung mehr als ein Viertel ihrer Ländereien sowie ihr Vieh genommen. Außerdem hätten deutsche Kolonialherren Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen geduldet und Afrikaner als Zwangsarbeiter missbraucht.
Deutschland verhandelt derzeit mit Namibia über eine offizielle Entschuldigung und hatte die Massaker zwischen 1904 und 1908 im vorvergangenen Jahr erstmals als Völkermord bezeichnet. Eine finanzielle Entschädigung direkt an die Opfer lehnt der Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), aber ab.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte, es gebe „gute Gründe“, keine direkten Gespräche mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen zu führen. „Wir verhandeln zwischen Regierungen, ohne dass wir dabei zivilgesellschaftliche Organisationen ausschließen würden.“
Experten gehen davon aus, dass die deutsche Truppen damals rund 65 000 von 80 000 Menschen vom Volk der Herero und mindestens 10 000 von 20 000 Nama töteten. In der Klageschrift ist von mehr als 100 000 Todesopfern die Rede. (dpa)
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