Ist ein deutscher Islam möglich? – Ja. Aber nur auf Basis der Scharia
Der CDU-Politiker Jens Spahn forderte Ende März einen „deutschen Islam“. Er besuchte dafür am Dienstag eine Hinterhofmoschee in Berlin Wedding, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Es stellt sich die Frage, ob ein deutscher Islam überhaupt möglich ist. Ein Blick auf die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEM) vom 4. August 1990 könnte eine Antwort liefern.
Das „göttliche Gesetz“ steht über UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 als eine „säkulare Interpretation der jüdisch-christlichen Tradition“ bezeichnete, die nicht dem „islamischen Gesetz“ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) schon 2010.
Schließlich entwarf die „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine eigene Menschenrechtserklärung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze über Handel und Bewässerung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als „göttliches Recht“.
45 Außenminister islamischer Staaten unterschrieben die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ am 4. August 1990 — für die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur für ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-Menschenrechtserklärung und der KEM)
Menschenrechte nur für Muslime
Schon in der Präambel der Erklärung wird die Exklusivität der islamischen Gemeinschaft (arabisch „Umma“) betont, die „Gott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.“
Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, „um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen für die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.“
„Göttliche Befehle“
Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten „auszusetzen oder zu verletzten oder zu missachten“, da sie „göttliche Befehle“ seien.
Im ersten Artikel der Erklärung wird deutlich, dass die Kairoer Menschenrechtserklärung nur für Muslime gilt – Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwähnt: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind“, wobei das arabische Wort für „Unterwerfung“ „Islam“ ist.
Alle Menschen hätten die gleiche Menschenwürde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dürften nicht aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer Erwägungen“ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem „wahren Glauben“ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die Erklärung auf das Recht auf Leben ein, dass „ein Geschenk Gottes“ sei, das es zu schützen gelte. Man dürfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es.
Die Erziehung von Kindern wird in der Erklärung ebenfalls erwähnt. So dürften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es für richtig halten, „vorausgesetzt, sie berücksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.“
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der Erklärung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer „menschlichen Würde“ gleichgestellt. Männer und Frauen dürfen unabhängig von „Rasse, Hautfarbe und Nationalität“ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwähnt, da die Menschenrechtserklärung erstens nur für Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.
Insgesamt dürfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrückt wird, ist „die islamische Scharia […] der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.“ (HIER geht´s zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam verboten
Neun Mitglieder der „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch.
Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden.
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