FPÖ: „Wir importieren offenbar nur schlecht ausgebildete Wirtschaftsflüchtlinge“

Das Bildungsniveau der in Österreich anerkannten Flüchtlinge entspricht nicht dem Niveau dessen, was regierende Kreise den Bürgern als Wirtschaftsemigranten verkaufen wollen. Medienberichten zufolge, sind gerade einmal 7,8 Prozent Akademiker. Der Prozentsatz bei denen mit Pflichtschulabschluss beläuft sich auf 72 Prozent.
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Flüchtlinge in Europa. Symbolbild.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Von 15. November 2016

Das Bildungsniveau der in Österreich anerkannten Flüchtlinge entspricht nicht dem Niveau dessen, was regierende Kreise den Bürgern als Wirtschaftsemigranten verkaufen wollen, als qualifizierte Einwanderer, die unsere Wirtschaft doch so stark braucht, berichtet die „Kronen-Zeitung“.

Demnach verfügen nur 6000 – von insgesamt knapp über 25.000 – Vorgemerkten beim österreichischen Arbeitsmarktservice über eine Basisqualifizierung. Diese Personen befinden sich der Zeitung zufolge in Alphabetisierungs- und Sprachkursen. Einen Pflichtschulabschluss können maximal 18.2196 Personen nachweisen.

Weiter schreibt die „Krone“: „Von den 25.109 Flüchtlingen, die arbeitslos oder in Schulungen sind, leben gut 66 Prozent in der Bundeshauptstadt. 10.575 von ihnen stammen aus Syrien, 4779 aus Afghanistan und 3340 aus Russland, heißt es seitens des Sozialministeriums.“

Laut einem Bericht des Wiener Gratisblattes „Heute“ sind gerade einmal 7,8 Prozent Akademiker. Der Prozentsatz bei denen mit Pflichtschulabschluss beläuft sich auf 72 Prozent. Die restlichen ca. 20 Prozent befinden sich in Lehre oder haben eine mittlere oder höhere Ausbildung.

„Wir importieren offenbar nur schlecht ausgebildete Wirtschaftsflüchtlinge“, kommentierte Dagmar Belakowitsch-Jenewein von der FPÖ gegenüber „Heute“. In Österreich beziehen derzeit 928 Flüchtlinge Arbeitslosengeld, etwas über 2000 erhalten Notstandshilfe.

Was ist ein „Wirtschaftsflüchtling“?

Der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“ ist nicht ganz leicht zu definieren. Man kann sich hier bestenfalls auf eine Aussage der Genfer Flüchtlingskonvention berufen.

Das Dokument mit dem eigentlichen Titel „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ wurde 1951 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Flüchtlinge sind demnach Personen, die sich aus „der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, und dessen Schutz sie nicht in Anspruch nehmen können.

Wer „ohne einen stichhaltigen, auf eine begründete Befürchtung gestützten Grund“ sein Heimatland verlässt, zählt nicht dazu.



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