Falsche Anschuldigungen in der Washington Post: Frauen lassen sich eine Klage gegen Trump bezahlen

„Eine Frau, die ich nicht kenne und nach bestem Wissen und Gewissen nie getroffen habe, steht auf der TITELSEITE der ‚Fake News‘ Washington Post und sagt, dass ich sie vor 12 Jahren in der Lobby des Trump Tower geküsst habe", twitterte Trump gestern. Die Frau wurde für ihre Aussage bezahlt ...
Von 21. Februar 2018

Die „Washington Post“ (WP) ist ein „Fake News“-Medium, meinte US-Präsident Donald Trump am Dienstag (Ortszeit). Kurz zuvor hatte die WP eine Titelgeschichte veröffentlicht, in der eine Frau behauptete, dass Trump sie 2006 im Trump Tower geküsst hätte. Dies sei eine „falsche Anschuldigung“, antwortete Trump darauf.

„Eine Frau, die ich nicht kenne und nach bestem Wissen und Gewissen nie getroffen habe, steht auf der TITELSEITE der ‚Fake News‘ Washington Post und sagt, dass ich sie vor 12 Jahren in der Lobby des Trump Tower geküsst habe,“ twitterte Trump. „Das ist niemals passiert! Wer würde das in einem öffentlichen Raum tun, in dem Live-Überwachungskameras laufen [?]“.

Trump fragte auch, warum die WP keine Berichte über die Frauen veröffentliche, die „Geld genommen haben, um Geschichten über mich zu erfinden? Einer wurde ihre Hypothek abbezahlt“, so der US-Präsident.

Anschuldigungen vor Wahlen – doch keine Frau erhob Anklage

Die Frau, die im Washington Post-Artikel zu Wort kommt, ist Rachel Crooks. Einige Monate vor der Präsidentschaftswahl 2016 hatte sie bereits ihre Anschuldigungen vorgebracht, damals bei der „New York Times“.

Rachel Crooks war eine von 19 Frauen, die ähnliche Anschuldigungen gegen Trump öffentlich machten. Sie wurden alle von der Rechtsanwältin Gloria Allred vertreten. Nach der Wahl stellte Allred ihre Medienkampagne ein, und keine der Frauen, einschließlich Crooks, erhob Anklage.

Rachel Crooks und Gloria Allred bei einer Pressekonferenz am 21. Januar 2017 während des „Women’s March In Washington“ Foto: Mike Coppola/Getty Images

Monate später stand Allred wieder im Rampenlicht – diesmal mit Frauen, die Roy Moore des sexuellen Missbrauchs beschuldigten.

Roy Moore war bei den Senats-Neuwahlen der republikanische Kandidat von Alabama. Nachdem die Anschuldigungen laut wurden, verlor Moore die Wahl – und in ähnlicher Weise wie bei Trump erhob keine der Frauen Anklage.

Zahlungen für Frauen organisiert, damit sie öffentlich gegen Trump aussagen

Trump erwähnt Frauen, denen Geld angeboten wurde und bezieht sich dabei auf Dokumente, E-Mails und Textnachrichten, die von der Zeitung „The Hill“ ausgewertet wurden.

Sie zeigen, dass Rechtsanwältin Lisa Bloom, die Tochter von Allred, Zahlungen von Spendern und Boulevardzeitungen für Frauen organisierte, die entweder Anschuldigungen gegen Trump erhoben hatten oder es zu tun erwogen.

Lisa Bloom vereinbarte, dass ein Geldgeber der Hillary-Clinton-Kampagne die Hypothek einer Klägerin abbezahlt.

Einer anderen Frau wurden 750.000 US-Dollar angeboten, damit sie Trump des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Laut „The Hill“ lehnte sie jedoch ab. Bloom gab später zu, dass sie sich an Unterredungen beteiligt hatte, um die Zahlungen für die Frauen sicherzustellen.

„Geldgeber traten mit meiner Firma direkt in Kotakt, um einigen der Frauen, die ich vertrat, zu helfen“, erklärte Bloom in einer Stellungnahme an „The Hill“.

Bloom arbeitete für vier Frauen, die Trump beschuldigen wollten, aber nur zwei von ihnen taten dies am Ende. Einer der beiden Frauen wurde die Hypothek für eine Wohnung für weniger als 30.000 Dollar abbezahlt. „Fox News“ berichtete.

Trump hat wiederholt alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Bloom vertrat auch Harvey Weinstein, der der sexuellen Belästigung durch mindestens 84 Frauen beschuldigt wurde. Zudem vertrat sie Frauen, die Bill Cosby und Bill O’Reilly beschuldigt hatten.

33 Prozent Vermittlungsgebühr, falls Medien Geschichte kaufen

Anwältin Gloria Allred mit ihrer Tochter Lisa Bloom. Foto: Alberto E. Rodriguez/Getty Images

Die gängigen Konditionen

„Fox News“ berichtete über ihre gängigen Konditionen: So müssen ihre Kunden ihr bis zu 33 Prozent Vermittlungsgebühr bezahlen, wenn sie ihre Geschichten an die Medien verkauft.

„Unsere Standardvereinbarung für juristische Dienstleistungen sieht vor, dass, wenn ein Medienunternehmen einem Kunden eine Entschädigung für die Weitergabe seiner Geschichte anbietet, wir einen Prozentsatz dieses Beitrags erhalten. Das passiert selten. Aber gelegentlich erzeugt ein Fall Medieninteresse und manchmal (nicht immer) kann ein Kunde eine Auftrittsgebühr erhalten“, erklärte Bloom ihre Konditionen.

Das Original erschien in der englischen EPOCH TIMES (deutsche Bearbeitung as)



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