„Verbraucherschutz“ à la EU: Webseiten sperren ohne Gerichtsbeschluss

Die EU hat die Aufgabe, "die Informationen zu verwalten, denen ihre Bürger ausgesetzt sind", erklärt EU-Vizepräsident Frans Timmermans. Mit dem Argument des Verbraucherschutzes soll es auch erlaubt werden, Webseiten ohne Zustimmung eines Richters zu sperren.
Von 18. November 2017

Ab 2020 werden in Deutschland bislang umstrittene Sperrungen von Internetseiten möglich sein – dafür zuständig sein sollen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Das geht aus einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin vom 21. März 2018 an die Bundesregierung hervor. Doch:

Dass fachfremde Behörden wie das Eisenbahn-Bundesamt zukünftig über die Einführung von Netzsperren entscheiden können, ist absurd. Mit der EU-Verordnung bewegen wir uns weiter in Richtung staatlicher Zensur.“

Dahinter steht die sogenannte CPC-Verordnung (Consumer Protection Cooperation) der EU zum Verbraucherschutz Nr. 2006/2004. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMJV) fungiert darin als zentraler Anlaufpunkt.

Neben dem Luftfahrt-Bundesamt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Eisenbahn-Bundesamt und verschiedenen Landesbehörden sind auch private Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen die entsprechenden Behörden, die dann Webseiten zensieren und als letztes Mittel sperren können – ohne die Zustimmung eines Richters.

Auch die Piratenpartei kritisierte bereits diese Regelungen

„Am 14. November hat das EU-Parlament – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz abgesegnet, die einigen Sprengstoff enthält. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung würden staatliche Verbraucherschutzbehörden die Möglichkeit erhalten, Website-Sperren auch ohne die Zustimmung eines Richters zu veranlassen. Die Piraten im EU-Parlament befürchten den Missbrauch der neuen Regelung für Zensurzwecke“, berichtet t3n.

Die EU will mit der CPC-Verordnung gegen Fake-Shops und betrügerische Onlineshops vorgehen. Statt jedoch nur die entsprechenden Inhalte auf der jeweiligen Webseite zu löschen, konstruierte die EU in der aktuellen Fassung der Verordnung das Sperren von Webseiten ohne Gerichtsbeschluss.

Die EU-Abgeordnete Julia Reda erklärt, dass Internetanbieter dafür im Vorfeld eine Sperr-Infrastruktur für Websites schaffen müssen. In Spanien gibt es diese Infrastruktur schon – und binnen kürzester Zeit wurden Webseiten, die sich für die Unabhängigkeit der Region von Spanien einsetzten, abgeschaltet.

„Die Verbraucherschützer sollen dazu auch Zugriff auf die Personendaten der Website-Eigentümer erhalten und Domains beschlagnahmen können“, berichtet ZDNet.de. Nach dem bisherigen Urheberrecht ist so etwas undenkbar.

EU-Vize: Die EU hat die Aufgabe, die Informationen zu verwalten, denen ihre Bürger ausgesetzt sind

Unabhängig von dem Verbraucherschutz-Argument zur Sperrung von Webseiten bereitet die EU die Einrichtung einer Behörde zur Überwachung und Zensur sogenannter „Fake News“ vor.

„Wir leben in einer Ära, in der der Informations- und Desinformationsfluss fast überwältigende Ausmaße angenommen hat“, erklärte EU-Vizepräsident Frans Timmermans. Er fügte hinzu, dass die EU die Aufgabe habe, ihre Bürger vor „Fake News“ zu schützen und „die Informationen zu verwalten, denen sie ausgesetzt sind“, schreibt wsws.org.

Dazu wurde eine hochrangige Expertengruppe einberufen, „die Medienexperten und die Öffentlichkeit auffordert, Kritik an ‚Fake News‘ vorzubringen. Die Behörde soll im nächsten Frühjahr ihre Arbeit aufnehmen“. Bei wsws.org heißt es auch:

Ein genauerer Blick auf die Ankündigung der EU zeigt, dass sich die massenhafte staatliche Zensur, die derzeit vorbereitet wird, nicht etwa gegen Falschinformationen, sondern gegen Nachrichten und politische Ansichten richtet, die die Opposition der Bevölkerung gegen die europäische herrschende Klasse zum Ausdruck bringen.“

Kritik vom Internetverband: Besser wäre strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner

Der Internetwirtschaftsverband Eco kritisiert die Verordnung. Es wäre seiner Ansicht nach besser, „direkt gegen die Hintermänner der betrügerischen Angebote vorzugehen und diese strafrechtlich zu verfolgen“.

Die derzeitige Regelung könnte missbraucht werden, warnt Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik & Recht. Sie sei „problematisch“ und „unverhältnismäßig“ und kann als „Türöffner für den Aufbau einer Sperr- beziehungsweise Zensurinfrastruktur für Webseiten“ missbraucht werden.

Vor allem stört den Verband, dass ohne einen richterlichen Beschluß gesperrt werden darf:

In einem Rechtsstaat dürfen Behörden nicht zum Entscheidungsorgan gemacht werden und Gerichte außen vorgelassen werden“, so Süme.

Der Gesetzestext, der vom EU-Parlament mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.



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