Schweiz: Nur zehn Prozent der Asylbewerber sind identifiziert
In der Schweiz sind in den letzten zehn Jahren offenbar 151.300 Asylsuchende mit Aliasnamen erfasst worden. Wie aus einem Bericht der „Basler Zeitung“ hervorgeht, entstand das dadurch, dass 96 Prozent der minderjährigen Asylsuchenden ohne Identitätspapiere eingereist sind.
Nun sei den Behörden aufgefallen, dass die betreffenden Personen sogar mit verschiedenen Namen erfasst worden sind, das gehe aus verschiedenen Akten der Asylbewerber hervor.
Das jemand lügt kann sich Bundesrätin Sommaruga nicht vorstellen
SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga wurde daraufhin in einer Fragestunde des Nationalrats dazu befragt. Laut ihrer Erklärung liege das „unter anderem an der unterschiedlichen Schreibweise bei der Transkription der Namen aus dem Arabischen. Zudem könne es auch Fehler bei der Ersterfassung geben“, meint sie.
Dass jemand vorsätzlich falsche Angaben macht, könne sich Sommaruga nicht vorstellen. In der Praxis würde dies ohnehin keine Rolle spielen, weil das Asylgesetz laut der Justizministerin keine Bestimmungen enthält, die die strafrechtliche Sanktionierung bei Identitätstäuschung vorsehe.
Weiter heißt es im Bericht, dass rund 60.000 dieser Personen ein Bleiberecht erhalten hatten, obwohl nur dann Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt werden, wenn die Identität feststeht oder glaubhaft gemacht worden sei. In diesen Fällen hat der Bund offenbar Asylbewerber aufgenommen, deren Identität den Behörden als wahrscheinlich erscheint.
Behörden haben bei 90 Prozent der Menschen keine Ahnung, woher sie kommen
In der Fragerunde wurde zudem deutlich, dass die Behörden bei rund 90 Prozent aller Asylsuchenden keine Ahnung hatten, woher sie kommen. 2015 kamen 77 Prozent und 2016 81 Prozent aller Bewerber ohne Ausweisdokumente ins Land.
Laut Anfrage von Sommaruga stand die Identität 2015 bei nur 4091 Personen fest und im Folgejahr bei 2706 Personen. Gemessen an der Zahl aller Asylsuchenden in diesen beiden Jahren stand demnach die Identität gerade mal bei rund zehn Prozent der Asylsuchenden fest.
Wie die Migrationsbehörde dann sicher sein kann, ob die Fluchtgeschichte des Asylbewerbers stimmt, wenn sie nicht mit Sicherheit sagen könne, aus welchem Land der Betreffende überhaupt kommt, darauf gab es laut Basler Zeitung keine Antwort. (mcd)
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