Schweiz droht mit 4.500 Euro Strafe: Muslime müssen Lehrerin Hand geben
Anlass zu der Regelung gab die Geschichte zweier muslimischer Brüder, die ihrer Lehrerin nicht die Hand geben wollten. Sie wurde über die Schweiz hinaus bekannt. Nun hat die zuständige Schulbehörde des Kantons Basel-Landschaft entschieden, dass künftig kein Schüler mehr aus religiösen Gründen seinen Lehrern den Handschlag verweigern darf.
Händedruck kann „eingefordert werden“
Begründung: Das öffentliche Interesse bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubensfreiheit "erheblich", begründete die Schulbehörde am Mittwoch laut „Welt“. "Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden."
Eltern, deren Nachwuchs dies nicht mitmacht, müssen mit Sanktionen rechnen: Den Erziehungsberechtigten drohen Geldstrafen bis zu 5000 Franken (4500 Euro) .
Anfang April hatten 14-Jähriger und sein 16-jähriger Bruder eine Debatte in der Schweiz ausgelöst.
Die zwei stammen aus einer streng religiösen Familie, der Vater ist Imam. Die Familie steht seit dem Vorfall unter Beobachtung: Die schweizerischen Behörden gaben im vergangenen Monat bekannt, das Einbürgerungsverfahren für die 2001 eingewanderte Familie aus Syrien auf Eis gelegt worden sei. Am Mittwoch teilte die Schulbehörde zudem ohne nähere Einzelheiten mit, dass ein Mitglied der Familie wegen Gewaltverherrlichung in sozialen Medien verwarnt worden sei, berichtete die „Welt“ weiter.
Oberster Muslim plädierte für Händedruck
Der oberste Muslim der Schweiz, Montassar Benmrad, hatte nach dem Vorfall geäußert, er selbst "gebe Frauen die Hand und empfehle es den muslimischen Schülern ebenfalls, um Respekt gegenüber den Lehrpersonen zu zeigen". Gleichzeitig wirbt Benmrad um Geduld mit Muslimen, die es anders halten und denken, dass es respektvoll sei, die Hand eben gerade nicht zu geben. "Mit solchen Schülern sollte man den Dialog suchen und ihnen erklären, dass es in der Schweiz ein Zeichen von Respektlosigkeit sei, die Hand nicht zu geben." (rf/ks)
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