Moldawiens Präsident verweigert Unterschrift von EU-freundlichem Medien-Gesetz
Das moldauische Verfassungsgericht hat die Befugnisse des Präsidenten Igor Dodon am Freitag zum zweiten Mal in dieser Woche vorübergehend ausgesetzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Dodons Veto gegen neue Mediengesetze zuungunsten russischer Sender.
Die vom Parlament angenommenen Gesetze müssten aber umgesetzt werden. Für Dodon bedeuten die Gesetze eine Einschränkung der Informationsfreiheit für moldauische Bürger.
Die neuen Regelungen sehen vor, Programme von Ländern zu unterbinden, welche die Europaratskonvention namens „Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen“ nicht unterzeichnet haben.
Dodon legte sein Veto das zweite Mal ein, danach riefen seine Gegner das Verfassungsgericht an. Die Mediengesetze werden nun durch die Unterschrift des Parlamentsvorsitzenden Andrian Candu in Kraft treten.
Dodon wird sich „nicht eine Sekunde“ den EU-Befürwortern beugen
Die Bevölkerung und die Führung der ehemaligen Sowjetrepublik Moldau sind gespalten in Anhänger einer stärkeren Annäherung an Russland und Befürworter einer Einbindung in die Europäische Union.
Dodon reagierte auf die Gerichtsentscheidung mit der Bemerkung, er werde sich „nicht eine Sekunde lang dem Regime beugen“, womit er seine Gegner aus dem Lager der EU-Befürworter meinte.
Nach der diesjährigen Parlamentswahl seien „viele Änderungen nötig“, schrieb er auf seiner Facebook-Seite. „In der Regierung, im Parlament und im Verfassungsgericht“, fügte der 42-jährige Staatschef hinzu.
Bereits am Dienstag hatte das Verfassungsgericht Dodons Vollmachten vorübergehend ausgesetzt. Es reagierte damit auf die Weigerung des Präsidenten, die Ernennung mehrerer Minister aus dem EU-Lager zu bestätigen.
Ende Dezember hatte Dodon die Nominierung der sieben Kabinettsmitglieder durch den EU-freundlichen Regierungschef Pavel Filip blockiert. Auch hier galt dem Gericht zufolge, dass der Staatschef nur einmal sein Veto einlegen dürfe.
Präsident Dodon nannte die Entscheidung vom Dienstag auf Facebook eine „schwere Verletzung der juristischen Verfahren“. Zugleich versicherte er, dass er „nicht nachgeben“ werde. (afp)
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