Keine Macht für GroKo in Asylpolitik – EU-Parlament übernimmt die Entscheidung
Bereits am 19. Oktober 2017 wurden im EU-Parlament Änderungen am Dublin-Abkommen vorgelegt. Mit den neuen Regelungen könnten die Mitgliedsstaaten zur Aufnahme von Migranten gezwungen werden – auch gegen den Willen ihrer Bürger. EU-Staaten, die die Aufnahme von Menschen in unbegrenzter Höhe verweigern, könnten von der Vergabe von EU-Fördermitteln ausgeschlossen werden.
Laut Focus-Money habe die EU-Kommission den Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung vorgelegt, den das Parlament aber komplett umgeschrieben habe. Mit 390 Ja-Stimmen sei es in namentlicher Abstimmung angenommen worden. Nur 175 stimmten mit Nein und 44 enthielten sich.
Die Änderungen sind nicht unerheblich und machen deutlich, dass alle GroKo-Verhandlungsergebnisse in Sachen Migration damit null und nichtig sind.
Auszüge der neuen Regelungen:
1. Ein Migrant muss nicht mehr in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem er die EU betreten hat.
2. Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Dabei können sie unter vier Ländern wählen, die bisher die wenigsten Migranten aufgenommen haben.
3. Haben Asylbewerber Angehörige oder „sonstige Beziehungen“ zu einem Staat, dann sollen sie in dieses Land gebracht werden, um „Wanderbewegungen“ zu vermeiden und eine bessere Integration zu ermöglichen.
4. Haben Asylbewerber keine derartige direkte Beziehung zu einem Land, werden sie automatisch einem Land zugewiesen. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Die Fingerabdrücke sollen dort genommen werden und mit internationalen Datenbanken wie Europol abgeglichen werden.
5. Asylanträge können zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden. Das bedeutet nicht, das Recht zu erhalten, in einem bestimmtem Staat Asyl zu erhalten, sondern von Bekannten oder von Menschen seiner Heimatstadt umgeben zu sein, oder von jemandem, den man auf der Wanderung kennengelernt hat.
Weiter heißt es bei Focus, dass jetzt nur noch der Rat zustimmen müsse, das sind die Minister als Vertreter der Regierungen der Staaten. Das Parlament schreibe: „Der Rat ist eindeutig berechtigt, über diese Verordnung mit einer Mehrheit zu entscheiden, und sie müssen sich jetzt darauf konzentrieren, ein System zu finden, das vor Ort funktioniert, und nicht nur eines, bei dem Einstimmigkeit im Rat erreicht werden kann.“ – Eine Anmaßung.
Keine Entscheidungsmacht der GroKo bei der „Obergrenze“
Weiter kommentiert Focus-Money:
1. Angesichts einer geplanten Dublin-Neureglung sei es unwichtig, was eine GroKo zur „Obergrenze“ vereinbart hätte. Auch die Debatte, ob der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, Härtefälle oder alle ermöglicht werden soll, ist unerheblich.
2. Beschlüsse und Abstimmungen von historischer Tragweite bekäme man nur mit, wenn man sich die Mühe mache, zu prüfen, was im EU-Parlament nach einer Abstimmung über Somalia und vor einem Votum über das EU-Abkommen mit Neuseeland behandelt würde.
3. Wo sei die große öffentliche Debatte in Deutschland gewesen, die beispielsweise von den „rundfunkbeitragsfinanzierten“ Sendern mit ihren Brüsseler Niederlassungen hätte ausgelöst werden können? Man könne nicht alles hören oder sehen, doch aufgefallen sei in der Berichterstattung jedenfalls nichts. Dagegen sei noch der letzte christsoziale Landrat aus dem Bayerischen Wald zur sogenannten CSU-„Obergrenze“ ausführlich befragt worden.
4. Auch sei auf deutsche EU-Abgeordnete kein Verlass. Die Vertreter aller größeren deutschen Parteien hätten dem Antrag des Innenausschusses zugestimmt.
5. Griechenland könne nur darauf warten, dass sich das EU-Parlament durchsetze, und keinerlei Zweifel einwenden, wenn jemand sagen würde, das er ganz sicher sei Verwandte in Deutschland zu haben – alle Flüchtlinge könnten dann durchgewunken werden.
6. Das Parlament könne über diesen Vorschlag mit Mehrheit abstimmen und dabei könne Deutschland auch überstimmt werden.
7. Dies gelte zumal, weil Deutschland 2015 fast alle anderen EU-Staaten gegen sich aufgebracht hätte, und die meisten Flüchtlinge in anderen EU-Ländern, sowieso nach Deutschland wollen. Warum sollte zum Beispiel Italien sie aufhalten wollen?
Auch das Mitspracherecht deutscher Bürger im EU-Parlament schwindet. So sagte Prof. Dr. Jörg Meuthen AfD, bei seiner Rede im EU-Parlament, „ … bei der Neuverteilung der freien Sitze im EU-Parlament geht Deutschland leer aus … „ (vm)
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