Frau klagt gegen Burkini-Verbot in Salzburger Hallenbad – und fordert Schadenersatz

Eine Frau hat Klage gegen die Stadt Salzburg erhoben und fordert Schadenersatz. Der Grund: Die Badeordnung und das Hausrecht des AYA-Hallenbades sehen Schwimmen im Burkini nicht vor.
Titelbild
Das Kleidungsstück soll Musliminnen ermöglichen, schwimmen zu gehen, ohne gegen religiöse Vorschriften zu verstoßen.Foto:  Mohamed Messara/Archiv/dpa
Epoch Times24. August 2017

Der zuständige Vizebürgermeister von Salzburg hat eine Klagsdrohung vom „Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern (KLA)“ aus Wien erhalten. Grund war Frau A., die ein Burkini-Verbot im AYA-Hallenbad nicht akzeptieren wollte. Am 4. August wurde sie vom Bademeister auf die neu bestehenden Regeln hingewiesen.

Wie „Krone.at“ berichtet, hatte sich die Frau deswegen an die vom Sozialministerium und dem Land Salzburg unterstützte Antidiskriminierungsstelle gewandt. Diese fordert nun 1500 Euro Schadenersatz, „wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung“, wie das Blatt schreibt. Da sie sich im Dezember 2016 einer 25-er-Karte gekauft hatte, soll ihr auch der Restwert von 38,69 Euro ausbezahlt werden.

Preuner sieht das mit dem Schadenersatz allerdings anders: „Kommt nicht infrage. Die Badeordnung und das Hausrecht sind eindeutig. Es werden alle gleich behandelt.“

Wie der Fall ausgeht, liegt noch in der Luft, eine Klage sei laut Krone wahrscheinlich, auch wenn die rechtliche Lage schleierhaft sei. Es gebe kein religiöses Diskriminierungsverbot bei Dienstleistungen – in diesem Fall in den öffentlichen Bädern -, jedoch eines gegen religiöse Kleidungsstücke, so das Blatt weiter. Die Stadt könne jedoch Hausregeln in ihren Betrieben festlegen, so auch „geeignete Badekleidung“ sowie Piktogramme, die den Verhaltenskodex in den Bädern bestimmen.

(mcd)



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