Kritiker scheitern mit Eilklagen zu Ausstieg aus EZB-Anleihekaufprogramm
Die Deutsche Bundesbank kann sich vorerst weiterhin am umstrittenen milliardenschweren Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch Eilklagen des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und weiterer Euroskeptiker auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Ausstieg aus dem Programm für gescheitert.
Die Kläger wollten erreichten, dass Karlsruhe der Bundesbank den weiteren Ankauf von Staatsanleihen bereits jetzt untersagt, weil das Programm gegen das Verbot der Haushaltsführung per Notenpresse verstoße. Die Verfassungshüter wiesen die Anträge als unzulässig zurück, weil solch eine Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde.
Die Richter begründeten dies auch damit, dass sie das Verfahren bereits im Juli dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatten. Karlsruhe sah bei der Vorlage „gewichtige Gründe“ für die Vermutung, dass die EZB mit dem Programm unzulässig Staatshaushalte finanziere. Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob die EZB über ihr Mandat hinausgeht und unter welchen Bedingungen und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die EZB Staatsanleihen aufkaufen darf.
Die EZB kauft seit 2015 Anleihen von Euroländern im Umfang von monatlich 60 Milliarden Euro auf. Bis Mai dieses Jahres kamen so knapp 1,9 Billionen Euro zusammen, davon allein rund 1,5 Billionen Euro im Rahmen des dem Verfahren zugrunde liegenden sogenannten Public Sector Purchase Programme.
Hintergrund des Programms ist die niedrige Inflationsrate und die Sorge der EZB vor einer Deflation, also vor rückläufigen Preisen. Kritiker meinen, die EZB überschreite damit ihr Mandat. Das Programm laufe auf eine Haushaltsfinanzierung für die hochverschuldeten Eurostaaten hinaus. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion