EU-Gericht: „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen gute Sitten
Die englische Wendung „fuck you“ ist zu vulgär und könnte Verbraucher schockieren. Der Filmtitel „Fack Ju Göhte“ kann daher nicht als Wortmarke geschützt werden, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied.
Danach wird es wohl keine Kleidung oder Kosmetikprodukte unter dieser Marke geben. (Az: T-69/17)
Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten, so die Begründung. Dagegen klagt Constantin Film.
In erster Instanz wies nun das EuG die Klage ab. Der Umstand, dass der Film „Fack Ju Göhte“ seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen worden sei, bedeute nicht, dass Verbraucher von dem Filmtitel als Marke nicht schockiert sein könnten. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion