Brexit: Briten müssen wohl um die 60 Milliarden Euro an die EU als Abschlussrechnung überweisen

Experten in Brüssel gehen seit einiger Zeit davon aus, dass die Briten der EU bei ihrem Ausscheiden einen Betrag von etwa 60 Milliarden Euro überweisen müssen. "Es wird wahrscheinlich auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag hinauslaufen", sagte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger.
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Ein Regenbogen über der Tower Bridge in London, England, 2014.Foto: Paul Gilham/Getty Images
Epoch Times24. März 2017

Unmittelbar vor dem Beginn der Brexit-Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien hat EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger den Briten eine erhebliche Abschlussrechnung in Aussicht gestellt.

„Es wird wahrscheinlich auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag hinauslaufen“, sagte Oettinger dem „Spiegel“. Oettinger will EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker seine Kalkulation am Montag präsentieren.

Experten in Brüssel gehen seit einiger Zeit davon aus, dass die Briten der EU bei ihrem Ausscheiden einen Betrag von etwa 60 Milliarden Euro überweisen müssen.

Bei den anstehenden Verhandlungen will die EU neben dem Geld zunächst die Rechte der EU-Bürger auf der Insel in den Vordergrund rücken. „Wir müssen schnell Sicherheit für den Alltag der Menschen erzielen, vor allem für die EU-Bürger in Großbritannien“, sagte Manfred Weber (CSU), Vorsitzender der EVP-Fraktion im Europaparlament.

Brexit-Verhandlungen könnten sich über viele Jahre hinziehen

Experten des Deutschen Bundestags gehen in mehreren Untersuchungen davon aus, dass sich die Brexit-Verhandlungen über viele Jahre hinziehen könnten. Grund dafür ist unter anderem, dass der Vertrag über die künftigen Beziehungen mit der EU ein sogenanntes gemischtes Abkommen sei, bei dem auch die Parlamente der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen.

Den von der britischen Premierministerin Theresa May angestrebten Zugang zum Binnenmarkt sehen die Bundestagsexperten in einer Studie zu den wirtschaftlichen Folgen des Brexit skeptisch.

„Die seitens der EU als klare Verhandlungsposition betonte Bedeutung aller vier Grundfreiheiten lässt im Ergebnis weder die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum noch in der Zollunion zu“, schreiben die Gutachter. (dts)



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