Auch in Österreich: Immer mehr Asylbewerber machen Heimaturlaub
Ein paar Tage oder auch länger: Immer häufiger fliegen arbeitslose Asylberechtigte zum Heimaturlaub in gerade jene Länder, aus denen sie zuvor offiziell geflohen sind – Syrien, Irak, Afghanistan und den Libanon.
Das österreichische Innenministerium kenne das Phänomen. Die Asylberechtigten würden nachschauen, ob ihr Haus noch stehe oder ihre Familienangehörigen noch am Leben seien, meint der Sprecher des Ministeriums, Karl-Heinz Grundböck laut der Zeitung „Heute“.
Die Asylbewerber würden aber nicht immer an den Ort ihrer Herkunft fahren, sondern in sichere Regionen, wie z. B. die Kurdengebiete, meint Grundböck. Auch der Tod eines Verwandten erkläre den Heimflug der Asylbewerber.
Die Heimreise könnte Folgen für das Asylverfahren haben: Wenn die Asylbewerber trotz angegebener politischer oder religiöser Verfolgung in das Land reisen, in dem sie mutmaßlich verfolgt werden, könnten die Reisenden ihren Status als Asylbewerber verlieren. Das geschehe aber nicht automatisch, sondern müsse einzeln überprüft werden, berichtet „Heute“.
Wie viele Asylbewerber in Österreich für einen Besuch in ihre Heimat fahren, hätten die Behörden noch nicht offiziell untersucht, so „Heute“.
Auch „keine Einzelfälle“ in Deutschland
In Deutschland sieht die Situation ähnlich aus. Wie Epoch Times schon in September 2016 berichtete, gebe es auch in der Bundesrepublik keine offiziellen Zahlen, wie viele Asylbewerber für einen kurzen Besuch in ihre Heimat zurückreisten.
„Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor“, so die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Doch „dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen“, sagte die Sprecherin 2016 laut der „Welt“.
Datenschutz
Der Jobcenter-Betreuer, der von einem Asylbewerber im Laufe eines Gespräches durch gezieltes Nachfragen von einer Reise nach Syrien, zum Beispiel, erfährt, dürfe „diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, erklärt eine Sprecherin der Bundesagentur die rechtliche Lage.
Wie in Österreich auch, gebe es jedoch auch nachvollziehbare Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt, die im Einzelfall überprüft werden sollten, wie etwa schwere Erkrankungen von Angehörigen, meinte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. „Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“, so der Sprecher.
Nach geltendem europäischen Recht könnten Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen, so der Sprecher weiter.
21 Tage Ortsabwesenheit erlaubt
Alle Hartz-IV-Bezieher, inklusive der arbeitslosen Asylberechtigten, dürfen 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein. An den übrigen Tagen im Jahr bestehe für Leistungsbezieher die Pflicht, ihren Briefkasten zu leeren, um für ein eventuell vermitteltes Bewerbungsgespräch oder ein Jobangebot parat zu stehen. Demzufolge müsse ein Urlaub zuvor genehmigt werden.
„Die Vermittlungskraft der Bundesagentur prüft den Antrag und schaut, ob es wahrscheinlich ist, dass im gewünschten Zeitraum der Ortsabwesenheit eine Jobvermittlung anstehen könnte“, erklärte der Agentursprecher. Ein Recht auf genauere Informationen über das Ziel und den Grund der Abwesenheit hat die Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht.
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