Zensurgesetz nicht zustimmungsbedürftig: Bundesregierung weist Länder-Bedenken zurück

Ein Veto des Bundesrats wird nicht möglich sein gegen das Zensurgesetz von Heiko Maas. Die Bundesregierung veröffentlichte gestern ein Statement, wonach das "NetzDG" keiner Zustimmung der Länder bedürfe.
Titelbild
Gebäude des Bundesrates in BerlinFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. Juni 2017

Heute im Bundestag“ berichtete:

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf des Zensurgesetze von Heiko Maas (Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, NetzDG) im Bundestag eingebracht. Damit sollen große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden.

Zur Verfahrensbeschleunigung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Entwurf bereits wortgleich als eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Außerdem wurde der Entwurf am 19. Mai in erster Lesung im Plenum beraten. Zuvor war er gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst dem Bundesrat zugegangen.

In der Stellungnahme der Länderkammer wird der Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder von geschätzten 300.000 Euro im Jahr als „schwer nachvollziehbar“ bezeichnet. Zudem wird die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage gestellt. Demnach könne es zu Kollision mit Länderzuständigkeiten kommen. Auch wurde eine Prüfung verlangt, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist.

Regierung: NetzDG ist nicht zustimmungspflichtig

Die Bundesregierung wies in ihrer Stellungnahme vom 14. Juni die Bedenken der Länder zurück: Der Bund sieht keinen Konflikt mit dem Medienrecht bzw. der Medienaufsicht der Länder, denn das NetzDG reguliere nicht unmittelbar die Verbreitung von Inhalten in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stünden vielmehr Compliance-Vorgaben, wie  mit Beschwerden vorgegangen werden soll. Daher stuft die Bundesregierung das NetzDG  als ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ein. Bezüglich der im NetzDG-E benannten Prüfpflichten will die Bundesregierung  jedoch die Bedenken der Länder prüfen. Auch bleibt die Regierung bei ihrer Kosteneinschätzung für den Erfüllungsaufwand.

Problem:

Wie ein internes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor wenigen Tagen feststellte, ist der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig. Es stelle einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.

Siehe auch:

Geheimes Bundestags-Gutachten: „Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist verfassungswidrig“

(hib/dk/rf)



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