Zehntausende Flüchtlinge aus Syrien klagen gegen BAMF: Gericht entscheidet über Status
Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich heute in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein.
Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten „subsidiären Schutz“ einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in Deutschland ist somit lediglich für ein Jahr gesichert, ein Familiennachzug nicht möglich.
Strittig ist, ob Kriegsflüchtlinge bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. In dem jetzt vor dem OVG verhandelten Fall hatte sich der Betroffene in erster Instanz im Herbst 2016 erfolgreich gegen die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF durchgesetzt. (dpa)
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