Zehntausende Flüchtlinge aus Syrien klagen gegen BAMF: Gericht entscheidet über Status

Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten „subsidiären Schutz“ einräumt, klagen bundesweit zehntausende Flüchtlinge vor den Verwaltungsgerichten.
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Ein Flüchtling aus Eritrea hält ein Plakat zu lesen: "Wir sind keine illegalen Flüchtlinge - Wir sind legale Asylbewerber", während einer Demonstration gegen das deutsche Verfahren für die Gewährung des Asylrechts am 2. Oktober 2015 in Erfurt, östlichen Deutschland.Foto: AFP / Getty Images
Epoch Times21. Februar 2017

Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich heute in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein.

Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten „subsidiären Schutz“ einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in Deutschland ist somit lediglich für ein Jahr gesichert, ein Familiennachzug nicht möglich.

Strittig ist, ob Kriegsflüchtlinge bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. In dem jetzt vor dem OVG verhandelten Fall hatte sich der Betroffene in erster Instanz im Herbst 2016 erfolgreich gegen die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF durchgesetzt. (dpa)



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