„Welcome to Hell“ – Linksradikale kündigen Höllenprotest an: G20-Gipfel wird zum größten Einsatz in der Geschichte der Hamburger Polizei
Die Botschaften der linken Szene vor dem G20-Gipfel in der kommenden Woche in Hamburg sind deutlich: „Welcome to Hell“ (Willkommen in der Hölle) lautet das Motto einer ihrer Demonstrationen, bei denen schwere Ausschreitungen befürchtet werden. Überraschen aber werden sie die Sicherheitsbehörden der Hansestadt damit nicht. Seit mehr als einem Jahr bereiten sie sich auf den G20-Einsatz vor. Ein Überblick:
ENORME POLIZEIDICHTE
Mindestens 15.000 Polizisten und weitere fast 4000 Bundespolizisten werden an den Gipfeltagen in Hamburg zusammengezogen. Sie sollen die Sicherheit der teilnehmenden Staats- und Regierungschefs, aber auch die der Gipfeldelegationen und der Bewohner gewährleisten. Es ist der größte Einsatz in der Geschichte der Hamburger Polizei.
Dabei geht nicht allein darum, Krawalle wie bei früheren Gipfeltreffen in Genua oder Seattle zu unterbinden. Auch die Terrorgefahr ist ein Thema. Zahlreiche Spezialeinheiten aus ganz Deutschland sind im Einsatz und stehen bereit, um Anschläge zu verhindern. Ihre Reaktionszeit bei Bedrohungen liegt laut Polizei bei deutlich unter einer Minute.
SPEZIALAUSRÜSTUNG FÜR ALLE FÄLLE
Auch bei der technischen Ausrüstung mobilisieren die Behörden alle verfügbaren Ressourcen und verlegen Material sowie Einsatzkräfte aus ganz Deutschland. Mindestens 19 Polizeihubschrauber stehen bereit, dazu 3000 Fahrzeuge aller Art. Details zu diesen nennt die Polizei aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht. Die Bundespolizei erhielt offenbar außerdem eine Einsatzgenehmigung für Drohnen.
Auch Reiterstaffeln und Sprengstoffspürhunde werden in großer Zahl nach Hamburg entsandt. Und nicht nur die Polizei rüstet sich: Die Hamburger Feuerwehr überarbeitete nach eigenen Angaben eigens ihr Konzept für Einsätze mit einer großen Anzahl von Verletzten. Zudem hält sie Messfahrzeuge und Experten in Bereitschaft, die etwa bei einem Chemiewaffenanschlag zum Einsatz kommen könnten.
SPERRUNGEN UND SICHERHEITSZONEN
Die Hamburger Polizei verbot alle Demonstrationen in großen Teilen des inneren Stadtgebiets zwischen Flughafen und Gipfeltagungsorten aus Sicherheitsgründen per sogenannter Allgemeinverfügung. Nach eigenen Angaben will sie so sicherstellen, dass die Straßen für die Konvois der Gipfelteilnehmer und die Einsatzkräfte immer frei sind.
Eine Sorge gilt dabei auch Konfrontationen von Leibwächtern und Demonstranten. Staatschefs wie US-Präsident Donald Trump werden stets von eigenen schwerbewaffneten Sicherheitskräften begleitet, die ihre eigenen Schutzkonzeptionen strikt befolgen. So warnte die Hamburger Polizei bereits, dass die Fahrzeugkolonne des US-Präsidenten gegebenenfalls bei Blockaden nicht anhalten könnte.
Generelle Zugangsbeschränkungen und Straßensperren wird es dagegen nur in vergleichsweise kleinen Sicherheitszonen rund um die Hotels der Delegationen und den Gipfeltagungsort in den Messehallen geben. Dort werden Absperrungen aus hüfthohen Gittern errichtet, die von Polizisten bewacht werden. Nur die Anwohner, deren Besucher oder Menschen mit speziellen Aufgaben wie etwa Postboten dürfen hinein.
SPEZIELLE GEFANGENENSAMMELSTELLE
Im Stadtteil Harburg richtete die Polizei eigens für die erwarteten Gipfelproteste eine zentrale sogenannte Gefangenensammelstelle ein. In einem ehemaligen Großmarkt stehen in einer Art Containerdorf 120 Einzel- und Sammelzellen für 400 Festgenommene bereit. Es gibt auch Container für Anwaltsgespräche, Vernehmungen und zur Personalienfeststellung. Direkt daneben eröffnet zeitweise außerdem eine Amtsgerichtsaußenstelle. Die Richter dort sollen etwa darüber entscheiden, ob ein Festgenommener in Untersuchungshaft muss.
JURISTISCHES TAUZIEHEN UM PROTESTCAMPS
Auseinandersetzen müssen sich die Hamburger Behörden unter anderem auch mit dem geplanten Aufbau sogenannter Protestcamps. Gipfelgegner wollen im Hamburger Stadtpark und im Altonaer Volkspark Zeltstädte zum Übernachten und für Veranstaltungen errichten.
Die Parks liegen abseits des Gipfelgeschehens, aber die Camps gelten als weiteres Sicherheitsrisiko und wurden von den zuständigen Behörden verboten. Das juristische Tauziehen darum dauert allerdings noch an. So verwies das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über ein Pauschalverbot des Stadtparkcamps am Mittwochabend zurück an das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt. Einen weiteren Eilantrag zu dem Thema nahm das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst an. (afp)
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