AfD mit 94 Sitzen im Parlament – und auch in Gremien wie dem Europarat, der KfW oder der Nato
Die AfD ist als drittstärkste Kraft in den Bundestag eingezogen. Für ihr Ergebnis von 12,6 Prozent Stimmen erhält die Partei jetzt 94 Sitze im Parlament.
Bundeskanzlerin Merkel spricht derzeit mit den verschiedenen Parteien, um ein oder zwei Koalitionspartner zu finden. Nahe liegend, wenn auch sehr kontrovers, wäre eine Jamaika-Bündnis aus schwarz, gelb, grün. SPD-Chef Martin Schulz hat bereits deutlich gemacht, dass die SPD nicht mehr für eine GROKO zur Verfügung stehe, sondern in die Opposition gehe.
Macht Schulz seine Ankündigung wahr, kann er damit verhindern, dass die AfD die stärkste Oppositionskraft wird, diese wird dann die SPD, womit dieser auch die Posten zufallen, die normalerweise der größten Oppositionspartei zustehen.
Was bedeutet es, ins Parlament einzuziehen?
Doch was bedeutet das, ins Parlament einzuziehen? Wo hat die AfD dann tatsächlich Mitspracherecht? Im Vorfeld hieß es bereits von den anderen Parteien, dass man sich von der AfD distanzieren wolle, auch im Bundestag. Die SPD machte bereits deutlich, dass sie im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag deren Kandidaten für herausgehobene Posten im Parlament nur unter Bedingungen mittragen will. Doch wie weit dürfen sie gehen?
Um zu verhindern, dass etwa der 76-jährige Alexander Gauland als Alterspräsident die erste Sitzung des neugewählten Bundestages eröffnet, wurde kurzerhand die Geschäftsordnung des Parlaments geändert.
In der Neufassung ist festgelegt, dass nicht wie bisher der älteste Abgeordnete diese repräsentative Funktion übernimmt, sondern derjenige, der am längsten dem Parlament angehört. Die Aufgabe dürfte nunmehr Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zufallen.
Zudem will man vom derzeitigen parlamentarischen Brauch Abstand nehmen, in dem die größte Oppositionsfraktion den Vorsitz im Haushaltsausschuss übernimmt. Im Juni hatte der Bundestag dahingehend die Geschäftsordnung geändert.
AfD wird zukünftig auch in Gremien der Zivilgesellschaft zu finden sein
Andere Ausschuss-Vorsitze muss die AfD aber auf jeden Fall bekommen. Im derzeitigen Bundestag leitet die Union zwölf der 23 Ausschüsse, die SPD sieben. Linke und Grüne haben jeweils zwei der Führungsposten inne.
Die Abgeordneten begleiten zudem eine große Anzahl von Gremien in der Zivilgesellschaft, auch hier dürfte die AfD Einzug halten. Die „FAZ“ schreibt dazu: „Das Spektrum reicht von Rundfunkräten bis zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats, vom Verwaltungsrat der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu den Entwicklungshelfern von der staatlichen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).“
Und weiter: „Der Beirat der Behörde für die Stasi-Unterlagen zählt ebenso dazu wie das Kuratorium der Vertriebenenstiftung oder der Stiftungsrat des Deutschen Historischen Museums. Zu beschicken sind auch die Parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen von Europarat bis Nato, wo schon längst die Kollegen vom französischen Front National oder der niederländischen Wilders-Partei vertreten sind.“
Keine öffentlichen Absprachen zur Postenverteilung
Gesetzlich geregelt ist die Verteilung nicht, wie die Fraktionen die Sitze unter sich aufteilen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch wenn Christine Lambrecht, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag sagte, „die AfD muss Personalvorschläge machen, die wählbar sind“, hat sie hier kein Recht auf Einmischung.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass die vorgeschlagenen Personen auch gewählt werden. Die SPD habe kein Interesse daran, AfD-Politiker zu Opfern zu machen, stellte Lambrecht klar. „Das bedeutet nicht, dass jede Person, die von der AfD im Bundestag für ein Amt zur Wahl gestellt wird, automatisch gewählt wird.“
Die AfD müsse zudem einen Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten benennen, der dieser Aufgabe gewachsen sei. Es gebe Rechte von Abgeordneten und Fraktionen, die nicht veränderbar seien, sagte Lambrecht. „Und es gibt Traditionen, die man überdenken kann.“
Führungsposten, die eine Person allein ausübt werden traditionell zuerst an die großen Volksparteien wie CDU und SPD verteilt. Ausnahmen gibt es hin und wieder, bei denen auch Koalitionspartner wie die Grünen oder die FDP solch einen Posten bekamen. Bei der Wahl von Bundesrichtern ist es ebenso.
Wie „friedlich“ die neue Postenverteilung im Bundestag ablaufen wird, wird sich erst noch zeigen. Im Wahlkampf hielten sich die Altparteien zurück. „In den Fraktionen und der Bundestagsverwaltung spricht niemand gern offen über das Thema“, urteilt die FAZ.
(mcd/mit Textteilen von afp)
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