Von 14 auf 187 Millionen Euro: Ausgaben für unbegleitete Minderjährige explodieren in Niedersachsen

Kosten für Kinder- und Jugendhilfe: Das Land Niedersachsen rechnet mit einem Kostenanstieg von derzeit 187 Millionen Euro auf 204 Millionen Euro im Jahr 2018 auf Grund der unbegleiteten Minderjährigen. Im Haushaltsjahr 2013 hat das Land gerade einmal 14 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben.
Titelbild
Migranten bei der Ankunft in DeutschlandFoto: Sean Gallup/Getty Images
Von 6. November 2016

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, mahnt die rot-grüne Landesregierung, die Kosten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge strenger zu kontrollieren.

„Die hohen Unterbringungsstandards unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland haben sich mittlerweile herumgesprochen. Viele Eltern schicken ihre Kinder bewusst nach Deutschland vor, weil sie sie hier gut versorgt wissen, um dann vom Familiennachzug zu profitieren“, sagt Matthiesen.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass sich daraus ein regelrechtes Geschäftsmodell entwickelt. Das Land muss die Kommunen dazu anhalten, die Kosten im Rahmen zu halten.“ Speziell für solche Fragen hätten SPD und Grüne schließlich den Landesjugendhilfeausschuss wieder eingeführt.

Das Land ist verpflichtet, den Kommunen die Kosten zu erstatten

Die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe, die das Land Niedersachsen erstatten muss, sind in diesem Jahr stark angestiegen – das geht aus der Antwort der Landesregierung auf einer Anfrage der CDU-Fraktion hervor.

Ursache für die Kostenexplosion ist die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die nach geltendem Jugendhilfestandard untergebracht werden müssen. Das Land ist verpflichtet, den Kommunen die aufgewendeten Kosten zu erstatten.

Kostenexplosion von 14 auf 187 Millionen Euro dieses Jahr, 204 Millionen bis 2018

Die rot-grüne Landesregierung rechnet nach eigenen Angaben mit einem Kostenanstieg von derzeit 187 Millionen Euro, auf 204 Millionen Euro im Jahr 2018. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2013 hat das Land gerade einmal 14 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben.

Matthiesen: „Die Antworten der Landesregierung zeugen von Hilflosigkeit. Offenbar wird blind erstattet, was die Kommunen vorlegen. Eine Prüfung des Anspruchs auf Kostenerstattung findet so gut wie gar nicht statt.“

Dabei sind laut Jugendhilferecht vorrangig die Eltern verpflichtet für die Unterbringung ihrer Kinder aufzukommen. „Bei allem Verständnis für die oftmals schwierige Situation der Familien, es ist nicht die Aufgabe des Landes Niedersachsen, finanziell dafür aufzukommen“, so Matthiesen.

„Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Jugendämter künftig sorgfältig prüfen, ob die Eltern an den entstehenden Kosten beteiligt werden können. Nur so können wir dauerhaft gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel denjenigen zu Gute kommen, die wirklich darauf angewiesen sind.“



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