Viel Zeit hat die große Koalition für ihre Gesetzesvorhaben nicht mehr
Durchregieren bis zum Schluss – das hatte die große Koalition versprochen. Doch die Zeit wird knapp: Ab April gibt es bis zum Ende der Legislaturperiode nur noch fünf Sitzungswochen des Bundestages.
Welche Fristen gelten normalerweise bei einem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag?
Das reguläre Verfahren sieht vor, dass das zuständige Bundesministerium einen Referentenentwurf vorlegt, den es zur inhaltlichen Abstimmung an die anderen Ressorts übermittelt. Haben die Ministerien eine Einigung erzielt, kann die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen. Dieser wird dann an den Bundesrat weitergeleitet, der sechs Wochen Zeit hat für eine Stellungnahme hat. Erst danach ist der Bundestag am Zug.
Dieses Prozedere kann dadurch abgekürzt werden, dass die Regierungsfraktionen – und nicht nur die Regierung – den Gesetzentwurf ins Parlament einbringen. Häufig sind Gesetzesbeschlüsse des Kabinetts daher „Formulierungshilfen“ für die Entwürfe, die Union und SPD dann in den Bundestag einbringen.
Regierung und Fraktionen können ein Gesetz auch parallel einbringen. Beides schafft die Voraussetzung dafür, dass der Bundestag vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist des Bundesrates mit seinen Beratungen beginnen kann.
Der Bundestags-Geschäftsordnung zufolge beginnt der Bundestag frühestens am dritten Tage nach Verteilung der entsprechenden Drucksachen mit der ersten Beratung. In der Regel wird der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Darauf kann der Bundestag verzichten, wenn er dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Kommt es zur Beratung im Ausschuss, beginnt am zweiten Tag nach Verteilung von dessen Beschlussempfehlung die zweite Beratung im Plenum. An diese schließt sich unmittelbar die dritte Beratung mit Schlussabstimmung an.
Was ist mit dem Bundesrat?
Ist ein Gesetz im Bundestag beschlossen, wird es dem Bundesrat zugeleitet. Der hat drei Wochen Zeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, kann allerdings auch einer schnelleren Befassung zustimmen. Oft hat sich die Länderkammer ja bereits vor dem Bundestagsbeschluss mit einer Vorlage der Regierung befasst.
Wie lange hat die Koalition noch Zeit für Gesetzesbeschlüsse?
Die große Koalition kann durchaus noch Gesetze unter Dach und Fach bringen. Viel Spielraum gibt es aber nicht mehr: Nach der Osterpause beginnt am 24. April die nächste Sitzungswoche des Bundestags, im Juni sind die beiden letzten regulären Sitzungswochen.
Anfang Juli beginnt die parlamentarische Sommerpause. Sondersitzungen des Bundestag gibt es dann nur in Notfällen – wie etwa bei der Griechenland-Rettung.
Zeitlich kein Problem wäre ein Zustimmung des Bundesrates: Zwischen der letzten Sitzung des Bundestages und der Wahl im September finden noch zwei Sitzungen der Länderkammer statt – und zwar am 7. Juli und dem 22. September – also zwei Tage vor dem Urnengang am 24. September.
Ob die Länderkammer aber wirklich mitziehen wird bei den letzten Gesetzesvorhaben der großen Koalition, ist aus politischen Gründen ungewiss. Denn die für zustimmungsbedürftige Gesetze notwendige Mehrheit in der Länderkammer hat Schwarz-Rot schon lange nicht mehr. (afp)
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