Verbot der islamistischen „Lies!“-Kampagne auf dem Prüfstand

Das Budesverwaltungsgericht abreitet am Verbot der Organisation „Die wahre Religion“, die hinter der islamistischen Koran-Verteilaktion „Lies!" versteckt ist.
Titelbild
Koran-Verteilaktion "Lies" in Berlin.Foto: PEDRO ARMESTRE/Getty Images
Epoch Times19. Dezember 2017

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute mit dem Verbot der Organisation „Die wahre Religion“, die hinter der islamistischen Koran-Verteilaktion „Lies!“ in deutschen Fußgängerzonen steckt.

Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation 2016 nach Vereinsrecht verboten.

Das Predigernetzwerk lehre ein extremistisches Verständnis der Scharia, das im Widerspruch zum Grundgesetz stehe, begründete das Ministerium das Vorgehen. Bundesweit seien rund 140 junge Islamisten nach einer Radikalisierung durch „Lies!“ in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gereist.

Zwei Kläger wenden sich gegen das Verbot der Organisation. Sie argumentieren formaljuristisch, dass es gar keinen Verein „Die wahre Religion“ gebe. Entsprechend habe die Vereinigung auch gar nicht verboten werden können. Wann das Gericht eine Entscheidung verkünden wird, ist derzeit noch offen. (dpa/afp)



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