Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß laut Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.
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Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben.Foto:  Caroline Seidel/Illustration/dpa
Epoch Times18. März 2016
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter heute in Leipzig.

Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten.

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.

(dpa)


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