Urteil: Nebenkostenabrechnung muss haushaltsnahe Dienstleistungen aufschlüsseln
Vermieter müssen Betriebskostenabrechnungen so aufschlüsseln, dass Mieter etwaige haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können. Zu diesem Schluss kam in zweiter Instanz das Landgericht Berlin in einem am Mittwoch getroffenen Urteil. Die Aufschlüsselungspflicht besteht demnach selbst dann, wenn der Mietvertrag eine gegenteilige Klausel enthält (Az. 18S339/16).
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind etwa Handwerker- oder Reinigungsleistungen in Wohnung, Haus und Garten, deren Kosten nach Paragraph 35 des Einkommenssteuergesetzes teilweise von der Steuerschuld abgezogen werden können. Weil solche Leistungen auch oft in Betriebskostenabrechnungen enthalten sind, müssen diese für den Mieter kenntlich sein, befand das Landgericht. Dafür müsse die Art der Dienstleistung, deren Kosten sowie der Anteil des Mieters ausgewiesen werden.
In dem konkreten Streitfall ging es um die Klage eines Mieters aus dem Bezirk Charlottenburg. Dieser hatte von seinem Vermieter für das Jahr 2014 eine Bescheinigung über erbrachte haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten enthalten waren, eingefordert. Eine Mietvertragsklausel hatte den Vermieter von der Pflicht zur Ausstellung entbunden. In erster Instanz war die Klage vom Amtsgericht Charlottenburg abgewiesen worden.
Das Landgericht machte deutlich, dass der Vermieter nicht in der Pflicht steht, steuerberatend tätig zu werden und Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen als solche zu bezeichnen und einzuordnen. Allerdings könne dem Mieter auch nicht zugemutet werden, sämtliche Geschäftsunterlagen der Hausverwaltung zu durchforsten. Der zusätzliche Aufwand für den Vermieter sei dagegen kaum messbar und daher zuzumuten. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion