Urteil: Kündigung von Ordnungsamtsmitarbeiter nach „Mein Kampf“-Lektüre rechtens
Die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters in Berlin wegen der Lektüre von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ ist rechtens gewesen. Dies entschied am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der Mitarbeiter des Bezirksamts Reinickendorf hatte nach Gerichtsangaben während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe des Hitler-Buchs mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen. (Az. 10 Sa 899/17)
Das Gericht hob hervor, der gekündigte Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Er sei besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Verpflichtung habe der Mann mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidrigem Symbol „in besonderer Weise“ verstoßen.
Das beklagte Land Berlin müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion