Urteil im Religions-Mord von Prien: Afghane (30) muss lebenslang in Haft – Nach 15 Jahren Abschiebung und Freiheit in der Heimat?

Es wirkte wie eine grausige islamistische Hinrichtung, was da am 30. April 2016 in Prien am Chiemsee vor dem Lidl geschah. Nun fiel das Urteil.
Titelbild
Vor dem Lidl in Prien am Chiemsee stach der Mörder die 38-Jährige nieder wieder.Foto: Screenshot Youtube
Von 9. Februar 2018

Der Fall sorgte in der oberbayerischen Gemeinde Prien und darüber hinaus für großes Entsetzen, nicht nur wegen seiner Grausamkeit, sondern vor allem deswegen, weil der Horror nun allgegenwärtig wurde und überall auftauchen könnte: Am Abend des 30. April 2016, einem Samstag, saß ein 29-jähriger afghanischer Asylbewerber vor dem örtlichen Lidl-Markt auf einer Bank und wartete auf eine Frau, die bald schon mit ihrem Einkaufswagen herauskam. Die zum Christentum konvertierte 38-jährige Afghanin und Musterbeispiel einer gelungenen Integration hatte zwei ihrer vier Kinder bei sich, Jungs im Alter von fünf und elf Jahren. Plötzlich stand der Mann, ein Moslem, auf, trat von hinten mit gezücktem Messer an die Frau heran, packte sie an den Haaren und stach und schnitt immer wieder zu, insgesamt 16 Mal.

Drei Passanten, darunter ein Polizist, versuchten den Angreifer mit Bauzaun-Elementen von der Frau abzudrängen, vergeblich. Immer wieder habe er sich an sein Opfer herangekämpft, weiter zugestochen. Manche Verletzungen hätten gewirkt, als ob er der Frau regelrecht den Kopf abtrennen wollte, so der Polizist vor Gericht.

„Es ist genau das passiert, wovor wir alle Angst hatten“, sagte Pfarrer Wackerbarth später während der aufwühlenden Trauerfeier zur Beisetzung der Ermordeten.

Urteil: Lange Haftstrafe – und dann?

Heute, am Freitag, den 9. Februar, verkündete der Richter am Landgericht Traunstein das Urteil gegen Hamidullah M. und schickte den 30-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft ins Gefängnis. Da der Richter eine besondere Schwere der Schuld erkannte, wollte er damit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen.

Der Angeklagte hat vier Kindern die Mutter und den Lebensmittelpunkt genommen. Ihm war vollkommen gleichgültig, welche Folgen die Tat für die beiden kleinen Söhne hat.“

(Erich Fuchs, Vorsitzende Richter

Jedoch, so der Verteidiger des Afghanen, Harald Baumgärtl, könnte es in 15 bis 17 Jahren zur Abschiebung kommen. In seiner Heimat könnte der in Deutschland verurteilte Mörder dann als freier Mann das Flugzeug verlassen.

An die Tat selbst kann sich der Mann offenbar nicht erinnern. Er wisse nicht, was in seinem Kopf vorgegangen sei; ihm sei nicht klar, wie es zu der Tat kommen konnte, berichtet der „Focus“ von der Aussage des Mannes vor Gericht.

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