Unterstützung ausländischer Terrororgruppe: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bonner Islamisten-Strafverteidiger
Der Generalbundesanwalt ermittelt nach Informationen des „Spiegel“ gegen den Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal wegen Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation.
Wie das Nachrichtenmagazin am Dienstag berichtete, beschuldigt ein ehemaliger Mandant den Rechtsanwalt, ihm bei der Ausreise in das Herrschaftsgebiet des Islamischen Staats (IS) geholfen zu haben. Günal gilt als einer der bekanntesten Rechtsanwälte der islamistischen Szene, seit Jahren vertritt er Angeklagte in Terrorverfahren.
So übernahm der 42-Jährige dem Bericht zufolge auch das Mandat zur Verteidigung des als „Hassprediger“ bezeichneten Abu Walaa, der sich von diesem Dienstag an wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten muss.
Beamte des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft durchsuchten laut „Spiegel“ vor gut zwei Wochen die Kanzlei des Verteidigers in Bonn. Sie beschlagnahmten demnach eine Handakte und fotografierten einen Kalender ab.
Günal sagte dem Magazin, er nehme den Vorgang mit Humor. Offenbar handele es sich um den persönlichen Rachefeldzug eines Islamisten, den er nicht habe vertreten wollen. „Ich übe einen gefahrgeneigten Beruf aus“, sagte Günal. „Da hat man es manchmal auch mit Bekloppten zu tun.“
Das Verfahren geht dem Bericht zufolge auf die Aussage des verurteilten Salafisten und IS-Mitglieds Anil O. zurück. Wenige Tage, nachdem Günal das Mandat von Abu Walaa übernommen hatte, beklagte O. demnach in einer Vernehmung diesen Umstand. Zuvor habe sich O. vergeblich um Günals Dienste bemüht.
Anil O. beschuldigt den Juristen laut „Spiegel“, ihm bei der Ausreise nach Syrien geholfen zu haben. Günal soll dem Islamisten nach dessen Schilderung den Hinweis gegeben haben, nach dem Entzug des Passes über Belgien nach Griechenland zu fliegen. Von dort aus war O. weiter in die Türkei und schließlich nach Syrien gelangt. Allerdings bestehen Zweifel an der Aussage, da O. verschiedene Versionen zu dem Vorgang verbreitet habe. (afp)
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