Union und SPD: Kindergelderhöhung um 25 Euro und Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

CDU, CSU und SPD einigten sich darauf, das Kindergeld um 25 Euro pro Monat zu erhöhen. Auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll erhöht werden.
Titelbild
Spielende Kinder in der Stadt.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times2. Februar 2018

CDU, CSU und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Auf den allerletzten Metern“ der Gespräche hätten sich die drei Parteien auf ein Kindergrundrecht geeinigt, sagte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) am Rande der Gespräche am Freitagabend in Berlin. Das sei die Basis dafür, „dass sich vieles im Einzelnen für Kinder verbessert“.

Zusammen mit den Verhandlerinnen der Union, Annette Widmann-Mauz (CDU) und Angelika Niebler (CSU), erläuterte Barley, dass dadurch die rechtliche Position von Kindern gestärkt werden solle. „Wir haben die Kinder in den Mittelpunkt gerückt“, sagte Widmann-Mauz. „Wir werden die Kinderrechte in unserer Verfassung verankern.“

Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden

Im Laufe der kommenden Legislaturperiode soll die Zahlung pro Kind um insgesamt 25 Euro monatlich erhöht werden. Die erste Erhöhung ist im kommenden Jahr geplant, wie Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) und die Verhandlerinnen der Union, Annette Widmann-Mauz (CDU) und Angelika Niebler (CSU) am Freitagabend ankündigten. Gleichzeitig soll der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen.

„Wir stärken alle Familien, indem wir das Kindergeld um 25 Euro erhöhen“, sagte Barley am Rande der Koalitionsverhandlungen. „Das ist ein wichtiges Signal, denn damit fördern wir Familien in der Breite in unserem Land“, erklärte Widmann-Mauz.

Außerdem wollen Union und SPD den Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöhen.

Geplant ist weiterhin die Einführung eines Gutscheins für haushaltsnahe Dienstleistungen. Ein solcher Gutschein nutze Alleinerziehenden ebenso wie berufstätigen Eltern bis hin zu Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, sagte Widmann-Mauz. Niebler bezeichnete die Vereinbarungen als „gutes Ergebnis“. (afp)



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