Union und SPD einigen sich auf Regelung der Kinderehen – keine Heirat unter 18

Union und SPD haben sich beim Thema Kinderehen geeinigt: Eheschließungen zwischen Partnern unter 18 Jahren sind in Deutschland künftig ausnahmslos verboten.
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Nachgestellte Hochzeit zwischen einem Kind und einem 47-Jährigen. Initiiert von Amnesty International.Foto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times20. Mai 2017

Union und SPD haben sich bei den umstrittenen Kinderehen geeinigt. Die Union stimmte dem Konzept von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu, berichtet der „Spiegel“. Eheschließungen zwischen Partnern unter 18 Jahren sind in Deutschland künftig ausnahmslos verboten.

Ehen minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter zwingend den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein. Zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist.

Die CSU hatte die Unwirksamkeit sämtlicher Ehen unter 18 gefordert. „Wir werben nach wie vor für das wichtige Signal der absoluten Nichtigkeitslösung“, sagte CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann.

„Zudem ist es eine Illusion, gerichtlich klären zu wollen, wer aus freien Stücken heiratete.“ Widerstand gegen Maas’ Konzept will die CSU aber nicht mehr leisten. (dts)



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