Überwachungsstaat: Anwaltverein hegt verfassungsrechtliche Bedenken gegen flächendeckende Gesichtserkennung
Der Deutsche Anwaltverein sieht die Überlegungen zu einer flächendeckenden Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit kritisch.
Anlässlich des am Dienstag in Berlin startenden Pilotprojekts zu der speziellen Viedeoüberwachung erklärte der Verband gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er habe „verfassungsrechtliche Bedenken“.
Datenschützer sehen in dem Verfahren einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn die Software ermögliche neben der Beobachtung auch die Identifizierung von Menschen mithilfe biometrischer Daten.
Mit dem sechsmonatigen Pilotprojekt soll eine umstrittene Form der Videoüberwachung ausprobiert werden. Dabei soll getestet werden, ob das Programm bestimmte Gesichter tatsächlich aus der Masse der Passanten herausfiltern kann.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums meldeten sich 250 Freiwillige, die den Bahnhof Südkreuz regelmäßig nutzen, zur Teilnahme. In einem bestimmten Bereich des Bahnhofs wurde die Videotechnik aktualisiert. Teil des Projekts ist auch ein Videoanalysesystem, das herrenlose Gegenstände am Bahnhof erkennen und entsprechende Alarmierungssysteme aktivieren soll.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte kürzlich erklärt, er wolle mit Hilfe einer Software zur Gesichtserkennung nach Terroristen und Straftätern fahnden lassen. (afp)
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