Übergroßer Bundestag droht: Lammert will noch vor September Wahlrecht ändern – Derzeitige Lage „schwer vertretbar“
Können sich die Abgeordneten nicht auf eine Änderung im Wahlrecht einigen, droht im Herbst ein übergroßer Bundestag. Am Dienstag beraten die Fraktionsspitzen, es ist die letzte Gelegenheit für eine Einigung. Bundestagspräsident Norbert Lammert hofft deshalb noch auf eine Änderung im Wahlgesetz.
„So wie es jetzt ist, ist es nur schwer vertretbar“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). „Es ist bemerkenswert, dass alle das Problem benennen und im nächsten Satz bedauern, dass sie nichts dagegen tun können. Tatsächlich fehlt es an politischem Willen.“
Das 2013 novellierte Bundeswahlgesetz sieht vor, Überhangmandate auszugleichen. Nach der letzten Wahl kamen lediglich vier Überhangmandate zustande, für die aber ganze 29 Ausgleichsmandate nötig waren, damit das Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt.
Ziehen AfD und Liberale in den Bundestag ein, werden es noch mehr, denn dann erhalten auch sie Ausgleichsmandate. Die Union will die Zahl der Abgeordneten bei 630 deckeln. Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, sagte der F.A.S.: „Unser Vorschlag ist fair und entspricht den Vorgaben des Verfassungsgerichts.“ Das sieht die Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, anders.
Sie entgegnet: „Der Vorschlag nimmt bewusst in Kauf, dass Überhangmandate die Zusammensetzung des Bundestags verfälschen.“ Zudem begünstige er einseitig die Unionsfraktion. Deshalb hätten alle anderen Fraktionen den Vorschlag auch zurückgewiesen.
Britta Haßelmann, Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, sagte: „Die Union verweigert sich allen Vorschlägen, von denen sie nichts hat.“ Grosse-Brömer wies das zurück: „Dieses Argument erstaunt mich, denn niemand kann die Ergebnisse der kommenden Bundestagswahlen voraussagen.“ In der Vergangenheit habe mal die Union mehr Überhangmandate geholt, mal die SPD wie in den Jahren 1998, 2002 und 2005. (dts)
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