Thüringen: Hunderte Syrer kommen per Familiennachzug
Immer mehr Syrer kommen über den Familiennachzug nach Thüringen. Wie das Migrationsministerium des Freistaates meldete, waren es zum Stichtag Ende März mindestens 1.116 Menschen.
Offiziell ist die Anzahl der Neuankömmlinge mit Ende Januar um 172 gestiegen. Die Zahl dürfte aber um einiges höher liegen: Denn Syrer, die einen Job gefunden haben, fallen automatisch aus der Statistik, berichtet die „Ostthüringer Zeitung“.
Familiennachzug ist laut Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) bei den Flüchtlingen „Das Thema Nummer eins“, wie er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nichts würde die Menschen mehr bewegen, als die Frage, wie und wann sie ihre Familienangehörigen nachholen können.
Stiftung auf der Suche nach Bürgen
Um ein Familienmitglied nachholen zu können, muss sich ein Angehöriger oder ein Thüringer bereit erklären, die Bürgschaft zu übernehmen. Bezieht ein Flüchtling staatliche Leistungen, müsste ein Bürge einspringen.
Bei der Vermittlung von Bürgen für Flüchtlinge unterstützt auch der Verein „Thüringer Flüchtlingspaten“. Dieser hat insgesamt elf Personen aus Syrien nach Deutschland geholt, sagt Franka Maubach vom Verein zur Zeitung. Bevor ein weiterer Flüchtling unterstützt werden kann, muss dessen Versorgung sichergestellt werden.
Stockender Spendenzulauf zeigt wandelnde Stimmung im Land
Monatlich sollte eine Summe zwischen 600 und 800 Euro für den Familiennachzug verfügbar gemacht werden. Das Geld kommt von den nun insgesamt 183 Spendern, die der Verein gefunden hat. Der Spendenzulauf sei mittlerweile aber stockend. Daran ließe sich die insgesamt wandelnde Stimmung im Land ablesen, so Maubach.
70.000 Menschen hatten im Vorjahr das Recht auf Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge genutzt, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière Anfang April in Weimar sagte. Rund 300.000 weitere Bleibeberechtigte könnten ihre Kernfamilien nachholen – was im übrigen recht kompliziert sei. Unter anderem müssten sich die Behörden vorher vergewissern können, ob es sich tatsächlich um Familienangehörige handele.
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