Streit mit hessischem Justizministerium geht weiter: Sollen Anwältinnen vor Gericht ein Kopftuch tragen dürfen?

Der Kopftuchstreit mit dem hessischen Justizministerium geht weiter: Das Justizministerium hat am Freitag Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienstes ein zu Kopftuch tragen.
Titelbild
Muslime (Symbolbild)Foto: PETER STEFFEN/AFP/Getty Images
Epoch Times21. April 2017

Das hessische Justizministerium hat am Freitag Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch zu tragen. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe. Der Referendarin ist es so möglich, vor Gericht oder als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit Kopftuch aufzutreten.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung, es gehe „um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen“. Gerade in der globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt, mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenlebten, müsse die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen.

Sie fügte hinzu: „Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen.“ Für die Verfahrensbeteiligten, für die ihre Gerichtsverhandlungen ohnehin schon mit großer Anspannung verbunden seien, „ist diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen.“

Wer im Namen des Volkes agieren wolle, „darf eben auch visuell keine Befangenheit ausstrahlen“, sagte die Justizministerin der F.A.Z. „Wer aus der grundsätzlichen Offenheit unserer Gesellschaft den Schluss zieht, jeden erkennbaren Freiraum für sich zu beanspruchen, hat das wesentliche Prinzip der weltanschaulichen Toleranz nicht verstanden, im schlimmeren Fall nicht akzeptiert“. Man dürfe es nicht zulassen, dass aus dem Gerichtssaal eine Art „kulturelle Kampfzone“ gemacht werde.

Sie wolle niemandem pauschal eine Befangenheit unterstellen, aber das rechtsstaatliche Verfahren legitimiere das Ergebnis. Und für dieses Verfahren „ist die staatliche Neutralität ganz wesentlich.“ Zur Frage, ob Anwältinnen vor Gericht Kopftuch tragen dürften, äußerte die Justizministerin, dass sich der Verfahrensbeteiligte in der Regel den Anwalt selbst aussuchen könne.

Das Prinzip des gesetzlichen Richters hingegen, bei dem es gerade zum Schutz der Neutralität und Unvoreingenommenheit im Voraus und nachträglich überprüfbar festgelegte Zuständigkeiten gibt, gebe diese Wahlfreiheit gerade nicht her. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion