Straffällige Asylbewerber: SPD lehnt Forderung nach leichterer Abschiebung ab
Der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner sagte der "Welt": "Um organisierter Kriminalität von wem auch immer in Deutschland Herr zu werden, brauchen wir weder Änderungen am Grundrecht auf Asyl noch an der Genfer Flüchtlingskonvention."
Wichtig wäre derzeit die Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse.
"Ständig Stimmungen nachzulaufen ist kein verantwortliches Regierungshandeln, sondern das beharrliche Umsetzen der getroffenen Vereinbarungen, wie die Aufstockung der Bundespolizei", sagte Stegner. Der Innenminister macht sich mittlerweile zum "Ankündigungsminister".
Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. "Die Hürden für eine Ausweisung straffällig gewordener Ausländer haben wir gerade erst abgesenkt", sagte Burkhard Lischka der "Welt". "Mit den neuen Regeln können wir sehr flexibel auf den jeweiligen Einzelfall reagieren."
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), forderte dagegen, dass auch straffällig gewordene Ausländer schneller abgeschoben werden können.
Seit dem 1. Januar ist eine Abwägung zwischen öffentlichem Ausweisungsinteresse und individuellem Bleiberecht vorgesehen. "Ich plädiere dringend dafür, die Voraussetzungen zu erleichtern, zumindest so, dass eine Abschiebung möglich ist, sobald der Ausländer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist", sagte Mayer der "Welt".
Der Bundesinnenminister hatte zuvor gesagt: "Wer schwere Straftaten begeht, in welchem Status auch immer er sich befindet, der muss damit rechnen, aus Deutschland abgeschoben zu werden." Allerdings mache die Genfer Flüchtlingskonvention dazu strenge Vorgaben.
Straffällig gewordene Flüchtlinge schneller ausweisen
In Deutschland gelte bisher die Regel, dass sich erst eine Haftstrafe von drei Jahren auf ein Asylverfahren auswirke. "Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss", so de Maiziere.
Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), hatte dafür plädiert, straffällig gewordene Flüchtlinge schneller auszuweisen. "Ich halte den Vorschlag des Bundesinnenministers für richtig, die Grenze, ab der ein straffällig gewordener Asylbewerber automatisch nicht anerkannt wird, von drei Jahren Haft ohne Bewährung auf ein Jahr Haft ohne Bewährung abzusenken", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Online-Ausgabe).
"Das gilt unabhängig von dem, was in Köln passiert ist. Schon für ein Urteil über ein Jahr Haft ohne Bewährung muss eine schwere Straftat vorliegen. Außerdem gilt seit Jahresbeginn, dass für Ausländer bereits bei Freiheitsstrafen von einem Jahr ohne Bewährung ein schwer wiegendes Ausweisungsinteresse besteht und die Ausweisung möglich ist. Es gibt gute Gründe dafür, diese Grenzen aneinander anzupassen."
De Maizière hatte am Mittwoch bei der Vorstellung des Migrationsberichts 2014 vor dem Hintergrund der Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof erklärt, in Deutschland wirke sich erst eine Strafe ab drei Jahren Haft auf das Asylverfahren aus und hinzugefügt: "Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss." (dts)
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