Staatsanwaltschaft: Twitter-Konto von AfD-Abgeordneter von Storch zu Unrecht gesperrt
Am 31.12.2017 kommentierte die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch einen Neujahrsgruß der Kölner Polizei bei Twitter. In ihrem Kommentar stellte sie die Frage ob die Polizei glaube, dass sie mit einem arabisch verfassten Neujahrsgruß (…) die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ besänftigen zu können.
Am Freitag veröffentliche von Storch das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Berlin zu diesem Fall bei Twitter.
Aus dem Schreiben geht hervor, das das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Frau von Storch nach rechtlicher Prüfung ohne Durchführung von Ermittlungen eingestellt wurde.
StA hat „nach rechtlicher Prüfung“„ohne Durchführung von Ermittlungen“ das auf Anzeige von d @polizei_nrw_k hin „angelegte“ Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt. Twitter löscht bzw. sperrt also OHNE JEDE STRAFTAT. Ach- weit davor! StA hat nicht mal ermittelt! q.e.d. pic.twitter.com/hBo6XJygLN
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) February 16, 2018
Hintergrund: Der eigentliche Neujahrsgruß
Hier der damalige Neujahrsgruß der Kölner Polizei:
تتمنى الشرطة في كولن لجميع الناس في منطقة كولن وليفركوزن والمدن الأخرى إحتفالاً سعيداً بعام 2018 الجديد.
https://t.co/G5erMWFNQyرأس السنة 2017 ـ لمزيد المعلومات: # pic.twitter.com/BGxs4Kew7K
— Polizei NRW K (@polizei_nrw_k) December 31, 2017
Ihr Kommentar wurde daraufhin gelöscht und ihr Twitter-Zugang für 12 Stunden gesperrt – mit dem Hinweis auf einen angeblichen „Verstoß gegen die Regeln über Hass-Inhalte“.
Twitter-Konto ohne Straftatbestand gesperrt
Die Löschung und Sperrung bei Twitter fand also statt, ohne das ein Straftatbestand vorlag.
Mit ihrer Formulierung „ (…) die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ bezieht sie sich klar auf die Vorfälle auf der Domplatte in Köln zum Jahreswechsel 2015/2016. Im „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales (…)“ über die Vorfälle 2015/2016 auf der Kölner Domplatte steht:
„Zu den 821 Straftaten wurden insgesamt 1049 Personen als Opfer erfasst. Davon sind 482 Personen Opfer von Sexualdelikten.“ Dem Bericht ist auch zu entnehmen, das die Opfer der Sexualdelikte alle weiblich waren.
An einer anderen Stelle im Bericht heißt es:
„Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten kam es auf dem Bahnhofsvorplatz in der Innenstadt zu (…) Übergriffen zum Nachteil von jungen Frauen, begangen durch eine 40 bis 50 köpfige Personengruppe. Die Frauen wurden hierbei von der Personengruppe umzingelt, oberhalb der Bekleidung begrapscht, bestohlen und Schmuck wurde entrissen.“ In einem Fall wurden einem 19-jährigen deutschen Opfer Finger in die Körperöffnungen eingeführt. Die Tätergruppe wurde einheitlich von den Opfern als Nordafrikaner im Alter zwischen 17 und 28 Jahren beschrieben. Die Ermittlungen dauern an. (…)
Von den Vergewaltigungen ist in diesem Abschnitt des Berichtes noch nicht einmal die Rede.
(er)
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