Staatsanwaltschaft gab Kindern die Schuld: Verfahren gegen Bade-Grapscher eingestellt
Sex-Übergriffe, die laut mehreren Kindern auf sie in einem Schwimmbad geschahen, sehen im Brief der Staatsanwaltschaft Offenburg wie auf den Kopf gestellt aus: Das Verfahren gegen einen 30-jährigen afghanischen Asylbewerber, der beim Baden mehrere Kinder bedrängt und begrapscht hatte, wurde eingestellt.
Die Kinder (fünf Mädchen, ein Junge im Alter zwischen 5 und 12) hatten unter anderem ausgesagt, von dem 30-Jährigen in den Po gekniffen und am Oberschenkel gehalten worden zu sein. Der Beschuldigte habe außerdem das Bikinioberteil eines Mädchens so weit nach unten gezogen, dass ihre Brust zu sehen gewesen sei, und versucht, der Elfjährigen in den Schritt zu fassen. Ein Begleiter des Beschuldigten soll am Beckenrand gestanden und deutlich sichtbar eine Erektion gehabt haben.
In der ARD sagte die Mutter zweier Opfer, dass der Täter ihre Tochter regelrecht in die Ecke des Pools gedrängt habe, als er ihr das Bikini-Top herunter riss. Daraufhin flüchteten die beiden Mädchen schleunigst aus dem Becken. Die ersten Berührungen des Vorbeischwimmenden hatten sie in noch für Zufall gehalten.
Als ob die Kinder die Schuldigen wären …
“Ich hab’ viermal laut aufgeschrien”, beschreibt Mutter Maike Sicre ihre Reaktion, nachdem sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Offenburg gelesen hatte, so „Baden Online“. Auch die elfjährigen Zwillingstöchter wären bestürzt gewesen: “Mama, das sieht ja jetzt so aus, als ob wir die Schuldigen wären.”
Im Brief stand laut Baden Online folgendes:
Die Ermittlungen und Befragungen weiterer Zeugen hätten ergeben, dass den von den Kindern beschriebenen Handlungen eine Beteiligung des Beschuldigten an Ballspielen der Kinder vorausgegangen sei, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der 30-Jährige habe sämtliche ihm zur Last gelegten Handlungen bestritten.
Die Situation sei von den Kindern gegenüber der Bademeisterin als „Herumalbern“ beschrieben worden, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Die Kontakte seien kurz und flüchtig gewesen und seien während eines Spielgeschehens erfolgt. Aus dem Umstand, dass die Kinder an der nackten Haut berührt worden seien, könne nicht zwingend eine Sexualbezogenheit geschlossen werden, da Kinder im Schwimmbad naturgemäß nur gering bekleidet seien und der Beschuldigte für die Durchführung der Handlungen auf der nackten Haut keine Körperstellen habe freilegen müssen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Ebenso verhalte es sich mit dem Ziehen am Bikini und Freilegen der Brust. Auch dies könne nicht eindeutig als sexuelle Handlung qualifiziert werden, sondern Teil des Herumalberns gewesen sein, so die Staatsanwaltschaft. Zwischen den Handlungen des Beschuldigten und einer eventuell vorhandenen Erektion eines Begleiters könne kein Zusammenhang hergestellt werden. Auch hier liege kein strafbares Handeln vor.
Maike Sicre wolle diese Sichtweise der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und habe sich von einem Anwalt beraten lassen. Dieser solle nun prüfen, ob sie Rechtsbeschwerde einlegt.
Mutter: „Es ist der komplett falsche Ansatz, das zu beschönigen“
Maike Sicre, die den Vorfall zur Anzeige gebracht hatte, zeigt sich nun entsetzt über die Entscheidung der Justiz. “Es ist der komplett falsche Ansatz, solche Dinge totzuschweigen oder zu beschönigen”, sagt sie.
Es sei ihr egal, wo der Mann herkomme, aber sie wolle eine gewisse Gerechtigkeit verspüren. Für sie stelle sich nun die Frage, wie sich die beschuldigte Person in Zukunft verhalten werde, nachdem die Staatsanwaltschaft für den Vorfall noch nicht einmal einen Tadel ausgesprochen habe. Das Urteil sei nicht abschreckend, im Gegenteil: Weiteren Tatbeständen würden Tür und Tor geöffnet, befürchtet Sicre.
Der Fall stößt auf großes Medieninteresse. Maike Sicre wurde bereits in „Panorama“ (ARD) und der ZDF-“Drehscheibe“ interviewt. Am Donnerstag, 20.15 Uhr soll ein Bericht im SWR gesendet werden.
(rf/dk)
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